Erzbischof Schick: „Aus der Kirche Ausgetretene können trotzdem in der Pfarrei mitwirken“

7. Juli 2022 in Kommentar


Ändert sich die Einstellung der deutschen Kirchenleitungen gegenüber jenen, die aus dem deutschen Kirchensteuersystem ausgestiegen sind? Von Petra Lorleberg


Eichstätt (kath.net) Eine auffallende Bemerkung hat der Erzbischof von Bamberg im Interview über die steigende Zahl von Kirchenaustritten mit Marion Krüger-Hundrup getätigt. Auf die Frage der Journalistin, ob jene, die aus der Kirche ausgetreten seien, von der Kirche völlig abgeschrieben würden, antwortete er wörtlich: „Wir müssen mehr Teilidentifikationen und Teilmitwirkung in der Kirche ermöglichen, das heißt: Aus der Kirche Ausgetretene können trotzdem in der Pfarrei mitwirken, wo und wie sie mitwirken wollen, sich zum Beispiel in einem Caritasprojekt engagieren oder sich bei einer ‚Eine-Welt-Initiative‘ einbringen, auch an Gottesdiensten teilnehmen. Dazu sind offene und ehrliche Gespräche nötig. Pfarrer, die Verantwortlichen und alle engagierten Gläubigen sollten den Ausgetretenen nahe bleiben und Interesse an ihrem Leben und ihrer Zukunft deutlich machen.“ Das Interview lässt sich auf der Homepage des Erzbistums nachlesen.

Bei seiner Antwort vermeidet der Bamberger Erzbischof sorgfältig, die Frage nach der Sakramentenspendung und den kirchlichen Beerdigungen für Ausgetretene zu erwähnen. Diese Frage ist in Deutschland seit langem umstritten. Der 2021 verstorbene Professor für Kirchenrecht (Universität Freiburg i.Br.) hatte 2007 gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde seinen Austritt aus der Kirche erklärt und war damit aus den Zahlungen von Kirchensteuern ausgestiegen. Allerdings hatte er zeitgleich gegenüber der Kirche erklärt, Kirchenmitglied bleiben zu wollen und einen freiwilligen Kirchenbeitrag zu zahlen. Der Vorgang wurde vor staatlichen Gerichten behandelt (siehe Links).

Auch in seinen Vorlesungen hatte Zapp – das kann ich aus eigener Erinnerung berichten – wiederholt die einleuchtende Frage gestellt, warum jemand, der aus Osteuropa zu uns zum Arbeiten kommt, nicht das Recht haben soll zu entscheiden, ob er seine Unterstützungsgelder für die Kirche wirklich der reichen Kirche in Deutschland bezahlen möchte oder eher der vielleicht armen Kirche in seinem vielleicht ebenso armen Herkunftsland – und ob er oder sie dann dennoch berechtigt bleiben müsse, Sakramente und Seelsorge in einer Pfarrei in Deutschland in Anspruch zu nehmen.

Zapp hatte damit seinen Finger auf eine (von mehreren) offene Wunde in der katholischen Kirche in Deutschland gelegt. Denn weltkirchlich ist die Koppelung von Kirchenmitgliedschaft und (staatlich eingezogener) Kirchensteuer unbekannt, auch ist sie vom Kirchenrecht nicht vorgesehen. Eine De-facto-Exkommunikation aufgrund der Weigerung der Kirchensteuerzahlung steht – weltkirchlich gesehen – auf äußerst wackeligen Beinen, dennoch gilt sie in Deutschland „normal“. Erzbischof Schick findet nun aber die Teilnahme von solchen, die aus der Kirche ausgetreten sind, sogar an Gottesdiensten als begrüßenswert, und wer die pastorale Situation in Deutschland kennt, der weiß, dass wohl nur selten jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, nicht zum Kommunionempfang geht bzw. derjenige auch dann nicht zurückgewiesen wird, wenn sein kirchen(-steuer-)rechtlicher Status beim Kommunionspender bekannt ist.

Mit seiner Bemerkung hat nun Erzbischof Schick die Weichen behutsam neu gestellt: Eine „Teilidentifikationen und Teilmitwirkung in der Kirche“ für solche, die aus dem staatlich organisierten Kirchensteuer-Bezahlmodus ausgestiegen sind, hält er für erstrebenswert. Beginnt in der Kirche in Deutschland damit endlich eine neue Ära?

 


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