Staatsanwaltschaft entlastet Kardinal Woelki und den ehemaligen Generalvikar Hofmann vollständig

13. Juli 2022 in Deutschland


Mehrere Strafanzeigen lagen vor. Staatsanwaltschaft teilte nun mit: es liegt keinerlei Anfangsverdacht vor.


Köln (kath.net/pek) Auf Anfrage bestätigt das Erzbistum Köln, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kardinal Rainer Maria Woelki und den ehemaligen Generalvikar Dr. Markus Hofmann abgelehnt hat. Zur Begründung hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass keinerlei Anfangsverdacht vorliegt. Gegen Kardinal Woelki und Generalvikar Hofmann waren mehrere Strafanzeigen erstattet worden. Dass die Staatsanwaltschaft Köln die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt hat, bedeutet, dass nicht einmal der geringste Verdachtsgrad im Sinne eines Anfangsverdachts bestanden hat. Der Kardinal und der ehemalige Generalvikar Markus Hofmann sehen sich durch diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft von den erhobenen Vorwürfen vollständig entlastet.


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