30. Juli 2022 in Prolife
Das Urteil sei ein Sieg für die Redefreiheit und die Religionsfreiheit, sagte Charlene Carter nach dem Urteil.
Dallas (kath.net/jg)
Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Texas hat einer ehemaligen Flugbegleiterin der Fluglinie Soutwest mehr als 5 Millionen US-Dollar an Schadenersatz zugesprochen. Charlene Carter hatte die Fluglinie und eine Gewerkschaft geklagt, nachdem sie auf sozialen Medien ihre ablehnende Haltung zur Abtreibung und diesbezüglich Kritik an der Gewerkschaftsführung geäußert hatte, berichtet Fox Business.
Carter war 1996 der lokalen Unterorganisation der Transportgewerkschaft Transport Workers Union of America (TWU) beigetreten. 2013 verließ sie die Organisation, als sie feststellte, dass ihre religiösen Überzeugungen nicht mit der Politik der TWU vereinbar waren. Aufgrund einer Klausel in ihrem Arbeitsvertrag mit Southwest war sie aber verpflichtet, die Gewerkschaftsbeiträge weiter zu bezahlen.
Als die TWU und ihre Präsidentin Audrey Stone 2017 am „Women’s March“ in der Bundeshauptstadt Washington D.C. teilnahmen, kritisierte Carter die Anwesenheit der Gewerkschaft und die Verwendung von Gewerkschaftsgeld zur Unterstützung der Veranstaltung auf Facebook. In einigen Nachrichten an die Führung der Gewerkschaft gab sie ihre Absicht bekannt, eine Abberufung von Stone zu unterstützen.
Daraufhin wurde sie vom Management von Soutwest aufgefordert, an einem Treffen teilzunehmen, in welchem die Fluglinie ihr ihre Aktivitäten auf Facebook vorlegte und von ihr eine Begründung dafür verlangte. Vertreter von Southwest konfrontierten sie mit der Aussage, dass Audrey Stone sich von ihr online belästigt fühle. Eine Woche später wurde Carter entlassen.
Das Urteil sei „ein Sieg für die Redefreiheit und die Religionsfreiheit, sagte Carter in einem Interview mit Fox Business. Sie sei dankbar für die Entscheidung des Gerichts und danke allen, die sie in den letzten Jahren unterstützt hätten, sagte sie.
Sowohl die Gewerkschaft TWU als auch Southwest haben angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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