Downgrade? - Für Opus Dei künftig Klerus- statt Bischofsdikasterium zuständig

22. Juli 2022 in Weltkirche


Papst legt mit neuem Motu proprio auch fest, dass der jeweilige leitende Prälat des Opus Dei künftig nicht mehr die Bischofswürde erhalten soll


Vatikanstadt  (kath.net/KAP) Die Personalprälatur des Opus Dei wird im Vatikan künftig nicht mehr der Bischofs-, sondern der Klerusbehörde unterstellt. In einem am Freitag veröffentlichten Erlass legte Papst Franziskus gleichzeitig fest, dass der leitende Prälat des Opus Dei künftig nicht mehr die Bischofswürde erhalten soll. Anlass für die Änderung, so der Papst, sei die Anfang Juni in Kraft getretene Kurienreform "Praedicate evangelium". Das neue, zwei Seiten umfassende Motu proprio "Ad charisma tuendum" (Zum Schutz des Charismas) ändert entsprechende Ausführungen jener Konstitution "Ut sit" von 1982, mit der Papst Johannes Paul II. (1978-2005) das Opus Dei (Werk Gottes) zur bisher einzigen Personalprälatur in der katholischen Kirche erhob.

Gegründet worden war das Opus Dei 1928 vom spanischen Priester Jose Maria Escriva de Balaguer y Albas (1902-1975). Der Organisation gehören heute nach eigenen Angaben weltweit mehr als 90.000 Mitglieder an, unter ihnen Priester, ledige Männer und Frauen wie auch verheiratete Laien. Dabei ist mit knapp 70 Prozent der Großteil der Mitglieder verheiratet, 30 Prozent leben als zölibatäre Laien, zwei Prozent sind Priester. Um das ursprüngliche Charisma der Bewegung zu schützen, verfügt Franziskus mit dem neuen Motu proprio, "dass zum Schutz der besonderen Gabe des Geistes eine Leitungsform erforderlich ist, die mehr auf dem Charisma als auf hierarchischer Autorität beruht.

Daher wird der Prälat nicht mit dem Bischofsamt geehrt." Von den bisherigen vier Prälaten des Opus Dei hatte Papst Johannes Paul II. zwei zu Titularbischöfen ernannt: Alvaro del Portillo (1975-1982) und Javier Echevarria (1994-2016). Der Gründer Escriva de Balaguer und der jetzige Leiter, Fernando Ocariz Brana, erhielten die Bischofswürde nicht. Alle anhängigen Angelegenheiten, welche die Prälatur des Opus Dei betreffen und die noch beim Bischofsdikasterium liegen, sollen ab sofort von der vatikanischen Kurienbehörde für den Klerus übernommen werden. Der neue Erlass soll am 4. August in Kraft treten. Das Opus Dei selber soll seine Statuten den neuen Vorgaben anpassen.

 

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