27. Juli 2022 in Kommentar
„Spät, aber vielleicht nicht zu spät hat ‚Rom‘ auf die unkatholischen Umtriebe der Deutsch-Synodalen Häresie reagiert“ – Lob für Kirchenrechtler Graulich, Kritik an ZdK-Präsidentin - Von Gerhard Kardinal Müller
Rom (kath.net) Die Argumentation von Dr. Graulich (siehe unten) ist überzeugend und in den Konsequenzen unanfechtbar. Der Grundansatz des Deutsch-Syondalismus ist antikatholisch und darum kann der Dienstgeber (die entsprechende kirchliche Körperschaft) auch nicht mehr auf der Einheit von Leben und Lehre, d.h. der katholischen Glaubens- und Sittenlehre, bestehen.
Die Aussage des Forum IV, dass die gesamte sittliche Lebensführung, besonders was die Sexualität betrifft, nicht mehr vom Wort Gottes, sondern von der derzeit herrschenden LGBT-Ideologie bestimmt sein soll, ist der offene Abschied vom Christentum.
Schon im Dekalog weisen das 6. und 9. Gebot auf den Zusammenhang der Beziehung zu Gott und dem ausschließlich auf die Ehe bezogenen Sinn der Geschlechtlichkeit hin. Und Jesus verkündet mit göttlicher Autorität den Sinn der Erschaffung des Menschen als Mann und Frau. Deshalb ist jede sexuelle Begegnung von Mann und Frau außerhalb einer legitimen (natürlichen bzw. sakramentalen) Ehe als Ehebruch eine schwere Sünde zu verstehen, die vom Reich Gottes ausschließt. (vgl. Mk 10, 5-12).
Was vom Deutsch-Synodalen Weg betrieben wird, ist das Gegenteil einer Reform, d.h. der Erneuerung unserer Gesinnung und unseres Verhaltens im Geiste Christi (Röm 12, 1f). Es ist ein Rückfall in die alte Sittenlosigkeit der Heiden, die wegen ihrer Ablehnung Gottes "entehrenden Leidenschaften ausgeliefert sind" (Röm 1, 26), obwohl Gott ihnen das natürliche Sittengesetzt ins Herz und Gewissen geschrieben hat (Röm 2, 25).
Der Christ ist dagegen befreit zur "Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes" (Gal 5, 13; Röm 8, 21). Aber Paulus fügt hinzu: "Nur nehmt die Freiheit nicht zum Vorwand für das Fleisch... Die Werke des Fleisches sind Unzucht, Unreinheit, Ausschweifung... Wer aber so etwas tut, wird das Reich Gottes nicht erben." (Gal 5, 13-21).
Spät, aber vielleicht nicht zu spät hat "Rom" auf die unkatholischen Umtriebe der Deutsch-Synodalen Häresie (DSH) reagiert, die im diametralen Widerspruch stehen zur katholischen Lehre von der Offenbarung und dem "Gehorsam des Glaubens" (II. Vatikanum II, Dei verbum 1-10), von der hierarchisch-sakramentalen Verfassung der Kirche (Lumen gentium 18-29) und von der "Würde von Ehe und Familie" (Gaudium et spes 46- 52).
Die Vorsitzende des ZdK und Co-Vorsitzende der DSH, Irme Stetter-Karp, hat vor kurzem sogar den allgemeinen Zugang zu dem "verabscheungswürdigen Verbrechen der Abtreibung und Tötung des Kindes" (Gaudium et spes 51; 27) gefordert. Der Mensch, geschaffen nach dem Bild und Gleichnis Gottes, wird hier dem Paradigma eines Pansexualismus ausliefert, der den Nihilismus derer offenbart, die den Glauben an den lebendigen Gott verloren haben. Sie leben nach dem Motto: "Wenn Tote nicht auferweckt werden" und es kein göttliches Gericht gibt, dann "lasst uns essen und trinken, den morgen sind wir tot."
Der Apostel sagt den Christen dagegen, damit sie nicht in Versuchung geführt werden gegen Gottes Wort und Weisung zu leben: "Lasst euch nicht irreführen! Schlechter Umgang verdirbt gute Sitten. Werdet nüchtern, wie es sich gehört und sündigt nicht. Einige Leute wissen nichts von Gott. Ich sage das, damit ihr euch schämt." (1 Kor 15, 33f).
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Anm. der Redaktion: Der deutsche Kirchenrechtler im Vatikan, Markus Graulich, hatte in der „Herder Korrespondenz“ gefragt: „Wie kirchlich ist kirchliches Arbeitsrecht, das sich von der Morallehre der Kirche verabschiedet?“ Es gehe um „die Sendung und die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns“, dass für Mitarbeiter im kirchlichen Bereich die Loyalitätsobliegenheiten im Arbeitsrecht gelten. Derzeit würde dies in der katholischen Kirche in Deutschland, besonders durch den „Syndodalen Weg“, „massiv in Frage gestellt“. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nach Einschätzung Graulichs „eng mit Bestrebungen verbunden, die Sittenlehre beziehungsweise die Moral der Kirche aufzugeben oder sie entsprechend zu verändern“. In einem ersten Entwurf der Deutschen Bischofskonferenz heißt es u.a., dass „private Lebensgestaltung, „insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre“ der Beschäftigten, in Zukunft keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten sollen, auch falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehe.
Archivfoto Kard. Müller im Presseraum des Vatikans (c) Michael Hesemann
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