29. August 2022 in Kommentar
Bereits mit der vorletzten Synodalversammlung könnte also das faktische Ende großer Teile der katholischen Kirche in Deutschland sehr konkret Gestalt annehmen - Der Montagskick von Peter Winnemöller
Linz (kath.net)
Bald geht es wieder los. Die vorletzte Synodalversammlung des synodalen Weges von DBK und „ZdK“ trifft sich am 8. und 9. September in Frankfurt am Main. Diese Versammlung, die trotz ihres verwirrenden Namens natürlich keine Synode ist, sondern eine Veranstaltung „sui generis“ und damit keinerlei Verbindlichkeit hat, sollte man dennoch nicht unterschätzen. Man hat – schon jetzt – mit diesem Format Fakten geschaffen, die die Kirche in Deutschland nicht unberührt lassen. Die Bestrebungen aus Paderborn, Laien an der Bischofswahl zu beteiligen, zeigen das nur zu deutlich. Man wird auf der nächsten Versammlung – so denn die Pläne der Protagonisten zünden – das Bischofamt in weiten Teilen dekonstruieren. Wird der sogenannte „synodale Rat“ für Deutschland beschlossen, dann ist der Bischof nur noch ein netter Grüßaugust. Synodale Räte, das ist die Absicht, soll es auf allen Ebenen geben. Sie sollen auf allen Ebenen maßgeblich sein. Während allerdings auf Pfarr- und Diözesanebene für die Räte eine Wahl durch die Pfarr- oder Diözesanmitglieder, das bedeutet durch die im Taufregister ausgewiesenen Kirchenmitglieder, gelten soll, geht man beim bundesweiten „synodalen Rat“ kein Risiko ein. Dieser wird von der herrschenden Funktionärskaste ernannt werden, so steht es in der Beschlussvorlage. Damit wird das Regiment der Laienfunktionäre auf Dauer zementiert.
Der Vatikan hat bereits recht unterkühlt auf dieses Bestreben reagiert und erklärt, dass die Gläubigen nicht dazu verpflichtet werden können, neue Leistungsstrukturen oder neue Glaubenslehren anzunehmen. Dankbar hat man das zur Kenntnis genommen, denn in der Tat geht es exakt darum. Es sollen Fakten geschaffen werden, hinter die es kein Zurück mehr gibt. Ist der bundesweite „synodale Rat“ erst eingeführt, hat dieser gemäß dem Beschluss des „synodalen Weges“ Haushaltshoheit. Natürlich werden die Bistümer nach wie vor ihre eigenen Haushalte haben, doch es steht außer Frage, dass es Durch- und Übergriffigkeiten geben wird. Es gibt ein Modell dafür. In Europa liegt die Gesetzgebungshoheit für Fragen des Lebensrechts bei den Mitgliedsstaaten. Das jedoch hält das EU- Parlament nicht davon ab, regelmäßig Berichte zu verabschieden, die von einem frei erfundenen „Recht auf Abtreibung“ fabulieren und damit Druck auf Mitgliedsstaaten ausüben, die das Lebensrecht ungeborener Menschen zumindest partiell noch schützen.
Jeder Bischof, der auf der kommenden Versammlung des „synodalen Weges“ von DBK und „ZdK“ für den synodalen Rat stimmt, wird damit faktisch resigniert haben. Künftige Glaubensverkündigung steht dann unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Laienfunktionäre. Und wie diese aussehen soll, zeigt sich in anderen Texten, in denen zum Beispiel die Zusammenarbeit mit sogenannten staatlichen Antidiskriminierungsstellen vorgesehen wird. Solche Antidiskriminierungsstellen, die auch Deutsche gerne mal als Kartoffeln bezeichnen, stehen in der steten Gefahr zu zeitgeistigen Tugend- und Gedankenwächtern zu werden. Die Kirche als Abwehrinstanz gegen zeitgeistige Irrtümer wird damit ausgeschaltet. Steht also die katholische Morallehre, was im Grunde zu allen Zeiten der Normalfall ist, in Konkurrenz zu den Tugendwerten des Zeitgeistes, so ist die katholische Moral fortan diskriminierend und damit verboten. Predigt ein Pfarrer über katholische Ehelehre, so steht er damit schon bald mit einem Bein im Gefängnis. Denn ist klar, dass katholische Vorstellungen der Ehe als unauflöslicher Lebensbund zwischen einem Mann und einer Frau, der zudem für die Zeugung (nicht aber Erzeugung) von Kindern offen ist, dem woken Zeitgeist ein erheblicher Dorn im Auge ist. In die schöne neue diverse nichtbinäre Welt der sexuell bunten nicht heteronormativen Vielfalt passt das einfach nicht mehr.
Bereits mit der vorletzten Synodalversammlung könnte also das faktische Ende großer Teile der katholischen Kirche in Deutschland sehr konkret Gestalt annehmen. Es sollte natürlich niemand damit rechnen, dass am 11. September der Papst beim Angelus das Schisma für Teile der Kirche in Deutschland feststellt. So schnell schießen die Vatikanier nicht. Doch sollte tatsächlich der synodale Rat auf Bundesebene beschlossen werden, muss man die Augen aufhalten. Rom hat sehr klar gesagt, dass man die Bischöfe und die Gläubigen nicht zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral verpflichten kann. Insofern ist zwar eine möglicherweise Einführung eines sogenannten „synodalen Rates“ sowie dessen eventuelle Beschlüsse für Katholiken vollkommen irrelevant. Das große Aber in Deutschland ist die Verknüpfung der Mitgliedschaft in der Kirche mit der Entrichtung der Kirchensteuer. Mit Einführung einer illegitimen Leitungsebene geht einher, dass Katholiken diese dennoch mit ihren Kirchensteuern mitfinanzieren, auch wenn sie diese – dem Lehramt der Kirche folgend – ablehnen.
Es ist insofern nicht vorstellbar, dass es für gläubige Katholiken eine moralische Verpflichtung geben kann, mit der in Deutschland verpflichtend zu zahlenden Steuer illegitime Formen der Leitung der Kirche mitzufinanzieren. Somit ist aus heutiger Sicht nicht auszuschließen, dass in der Folgezeit der jetzt kommenden Vollversammlung des synodalen Weges von DBK und „ZdK“ durch die Umsetzung der Beschlüsse dieser Versammlung für gläubige Katholiken eine moralische Pflicht zur Verweigerung der Kirchensteuerzahlung entsteht. Hierzu wäre dann mal endlich ein Wort aus Rom fällig, dass es Katholiken ermöglicht, ihrer kanonischen Pflicht zur Kirchenfinanzierung anders nachzukommen. Denn auch dieser Gedanke ist zu berücksichtigen: Geld, das für die Neuevangelisierung und den Dienst an den Armen dringend gebraucht würde, darf einfach nicht in Kanäle gelangen, die systematisch zeitgeistige Irrtümer und das Schisma vorantreiben. Hier sind neben den Seelsorgern vor allem die Vordenker der Kritik am synodalen Weg von DBK und „ZdK“ gefordert. Es gilt, sich Gedanken über Auswege zu machen. Die Gläubigen in ihrer Gewissensnot allein zu lassen und rechtspositivistisch einfach auf geltendes Recht zu verweisen, ist kein Ausweg.
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