2. September 2022 in Aktuelles
Eklat um Gemeindeleiterin Monika Schmid/Effretikon verschärft sich – Liturgieprof. fordert Bischof Bonnemain zum Handeln auf gegen „alle an Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben“
Effretikon (kath.net) Schwere Kritik äußert Hans-Jürgen Feulner, Professor für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Universität Wien, im Interview mit kath.ch. Es geht um die sogenannte „Konzelebration“ der Gemeindeleiterin Monika Schmid bei der Messfeier anlässlich ihrer Verabschiedung in den Ruhestand (kath.net hatte ausführlich berichtet: siehe Link). Nach Einschätzung des Wissenschaftler könne die Diözesanleitung des Bistums Chur zu diesen Vorgängen nicht mehr schweigen. Feulner fordert, dass der Bischof von Chur, Joseph Bonnemain, „als Hirte seiner Diözese, auch in liturgischer Hinsicht, hier unbedingt einschreiten“ müsse. „Und zwar gegen alle an der Konzelebration des Hochgebetes Beteiligten, inklusive der Priester, die das offenbar bewusst zugelassen haben.“ Feulner macht darauf aufmerksam, dass „diese schwerwiegende Angelegenheit“ ja sogar „öffentlich vollzogen“ worden sei. Gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts sei „die unrechtmässige Ausübung einer priesterlichen Aufgabe, in diesem Fall die unrechtmässige Beteiligung am Eucharistischen Hochgebet, mit einer gerechten Strafe zu belegen“. Konkret bedeute dies: „Frau Schmid trifft ein Interdikt, weil es wohl an Einsicht fehlt und Warnungen missachtet wurden. Sie macht das ja nicht zum ersten Mal.“ Ebenso sollten auch die beteiligten „Priester sollten zur Verantwortung gezogen werden, denn der Hauptzelebrant ist eigentlich der Hauptverantwortliche – und mit ihm ist die ganze Feier wahrscheinlich zuvor abgesprochen worden. Wenn der Bischof jetzt nicht einschreitet, wird so etwas unter Umständen Schule machen.“ Der Liturgiker bezeichnete Kirchenstrafen als „das letzte Mittel“, es sei „sehr bedauerlich, dass es so weit gekommen ist!“ Doch gehe es bei der Feier der Liturgie auf um die „Einheit der Kirche“, jede noch so kleine Altargemeinschaft sei „immer auch Teil der Universalkirche“. Das offizielle Portal der Schweizerischen katholischen Kirche hatte in einem ersten Artikel den Vorgang zunächst völlig unkritisch und positiv berichtet, aber reagiert nun im Interview mit spürbar anderer Ausrichtung.
Im Einzelnen kritisierte der Wiener Liturgieprofessor, dass auf ihn das Hochgebet „befremdlich“ wirke, „zumal es sich offensichtlich um keines der in der Schweiz approbierten Hochgebete handelt, sondern von irgendwoher genommen wurde“. Im Hochgebet scheinen „wichtige Teile zu fehlen, und die sogenannten Interzessionen sind den Fürbitten zum Abschluss des Wortgottesdienstes sehr stark nachempfunden“. Beim Kelchwort seien „erhebliche Ergänzungen eingefügt“, auch wurden erstaunlicherweise „die Einleitungen zu den Brot- und Kelchworten“ verändert.
Seiner Einschätzung nach gehe es im eigentlichen „nicht einmal darum, dass eine Frau oder zwei Frauen scheinbar konzelebrieren, sondern neben den beiden Priestern ein Diakon und mehrere nichtgeweihte Gläubige. Das macht es äusserst problematisch!“ „Gläubige Laien“ sollten nicht „wesentliche Teile des Eucharistischen Hochgebetes mitzusprechen oder gar alleine vortragen“. Er wertete es ausdrücklich als „schweren Missbrauch, wenn einige Teile des Eucharistischen Hochgebets von einem Diakon oder Laien oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden“.
Hinsichtlich der Gültigkeit der Wandlung wolle er zwar nicht skrupulös sein, dennoch müssten „gewisse Zweifel aufkommen“. Denn „eine bewusste Abänderung der Einsetzungsworte ist wirklich höchst bedenklich – wie auch das hier verwendete Hochgebet insgesamt“. Er weist dann auf den Unterschied zu einer Messsimulation: im vorliegenden Fall haben Priester mitgewirkt, weshalb es streng genommen nicht um eine Messsimulation handle. Vielmehr gehe es „eindeutig“, so Feulner, „um eine nicht zulässige aktive Mitwirkung am Eucharistischen Hochgebet“
Der Wiener Liturgieexperte erinnerte daran, dass alle, die an Gottesdiensten teilnehmen, „das einklagbare Recht“ besäßen, „dass die Vorsteher der liturgischen Feiern – bei der Eucharistiefeier sind das die Priester – sich an die geltende liturgische Ordnung der Kirche halten“. Immerhin sei Liturgie „kein Privatbesitz“. Dies schließe mit ein, dass man „keine Diakone oder Laien Teile des Eucharistischen Hochgebetes“ mitsprächen oder dass „Veränderungen an den approbierten Texten“ vorgenommen oder sogar „eigene Hochgebete“ benutzt würden. Feulner bringt gegen die beteiligten Laien die Beugestrafe des Interdikts in Erinnerung, dann darf die von dieser Tatstrafe betroffene Person „weder zur Kommunion noch als Tauf- oder Firmpate zugelassen werden, bis das Interdikt wieder aufgehoben wird“.
Grundsätzlich, so Feulner, sei es „immer kritisch zu hinterfragen, wenn sich Zelebranten gegen die liturgische Ordnung der Kirche entscheiden – und damit oftmals die Mehrheit der Gläubigen mit hineinziehen, weil diese es nicht verhindern können oder wollen“.
kath.net hatte VOR dieser hochumstrittenen Messfeier bereits Presseanfrage an das Bistum Chur gestellt, nachdem Gemeindeleiterin Winter sich öffentlich in der Presse dazu bekannt hatte, dass sie etwa 40 heterosexuelle und etwa drei homosexuelle Paare in (kirchenrechtlich nicht erlaubten) Segensfeiern kirchlich getraut habe. Die Pressesprecherin des Bistums Chur, Nicole Büchel, hatte (ebenfalls VOR dieser Messfeier) auf kath.net-Presseanfrage geantwortet. „Wenn man das Interview von Frau Monika Schmid genau liest und dazu noch ihre früheren Aussagen in den Medien berücksichtigt, sind die meisten der gestellten Fragen bereits beantwortet. Die anderen Themen gehören in den Bereich der beruflichen Schweigepflicht. Wie die Bistumsleitung mit den einzelnen Seelsorgenden vorgeht, ist kein Thema für eine mediale Diskussion.“
- kath.net hat an das Bistum Chur und an Bischof Bonnemain Presseanfrage gestellt - UPDATE: Die Antwort des Bistums Chur findet sich hier (Link).
Foto oben zur Dokumentation (c) kath.ch/Benedikt Arndgen/Screenshot/youtube
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