2. September 2022 in Schweiz
Bistum Chur beantwortet kath.net-Presseanfrage – Bischof: „Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen“
Chur (kath.net) Nach der sogenannten „Konzelebration“ der inzwischen in Ruhestand gegangenen Gemeindeleiterin der Pfarrei St. Martin, Illnau-Effretikon (Link) und der deutlichen Kritik des Wiener Liturgieprofessors Hans-Jürgen Feulner (Link) am Versuch mehrerer Laien, das Hochgebet mitzusprechen, hatte kath.net an das Bistum Chur eine Presseanfrage gestellt. Das Bistum antwortete darauf mit einer Medienmitteilung.
kath.net dokumentiert die Medienmitteilung des Bistums in voller Länge:
Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung – Chur, 2. September 2022
«Als Diözesanbischof habe ich die Pflicht, zu den Ereignissen der letzten Wochen in Zusammenhang mit der Pensionierung der Seelsorgerin der Pfarrei St. Martin, Illnau-Effretikon, zu reagieren.
Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen.
Die Komplexität des stattgefundenen liturgischen Missbrauchs erfordert die Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung.
Die Ergebnisse dieser ersten Abklärung bilden die Grundlage für allfällige, weitere Massnahmen. Zudem werden sie zeigen, ob es sich dabei um Vergehen handelt, deren Beurteilung dem Dikasterium für die Glaubenslehre vorbehalten sind und demzufolge dorthin gemeldet werden müssen.»
Joseph Maria Bonnemain
Bischof von Chur
Archivfoto Bischof Bonnemain © Bistum Chur
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