7. September 2022 in Kommentar
„Den Kardinal kann man im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal nur für ‚moralisch bankrott‘ (FAZ) erklären, wenn man wesentliche Fakten übersieht.“ Gastkommentar von Prof. Notger Slenczka/Evangelisch-theolog. Fakultät/Humboldt-Universität Berlin
Berlin-Köln (kath.net) 1. Es ist immer erfreulich, wenn ein Ereignis, das vielfach als Skandal eingeschätzt wird, endlich juristisch aufgearbeitet wird, denn dann kommt meistens Klarheit in die Sache. Im Falle der Vorwürfe der Aufsichtspflichtverletzung, die gegen Erzbischof Woelki im wirklich entsetzlichen Missbrauchsfall um den Priester U. erhoben wurden, kam die Staatsanwaltschaft am 13.7.2022 nach Prüfung einer Vielzahl von Anzeigen zu dem Ergebnis, dass Ermittlungen nicht aufzunehmen sind, weil keinerlei Anfangsverdacht besteht.
Keine der justiziablen Anschuldigungen, die im Laufe der letzten Jahre gegen Kardinal Woelki erhoben wurden, hat einer juristischen Überprüfung standgehalten. Auch die ständig wiederholte Behauptung, das erste, von einer Münchener Kanzlei erstellte Gutachten zum Missbrauch werde unter Verschluss gehalten, ist nicht zutreffend. Das Münchener Gutachten wurde auf Rat unabhängiger Juristen wegen schwerer und nicht behebbarer juristischer Fehler nicht veröffentlicht. Diese 'Gutachten zum Gutachten' kann man teilweise im Internetauftritt der Diözese nachlesen; es mag an mir liegen, aber ich kenne keinen unabhängigen fachkundigen Widerspruch gegen diese 'Gutachten zum Gutachten'. Darüber hinaus wurde das 'erste', Münchener Gutachten aus den genannten Gründen zwar nicht veröffentlicht, aber auch nicht etwa unterschlagen: jeder und jede kann im Erzbistum einen Termin vereinbaren und Einsicht in dieses erste Gutachten nehmen – auch dies steht auf der Homepage des Bistums.
Inzwischen hat sich der Fokus der Vorwürfe im Zusammenhang des Missbrauchsskandals wieder verschoben; nun geht es um einen angeblich manipulativen Umgang des Erzbischofs mit dem Betroffenenbeirat, den Medienberater vorgeschlagen haben. Auf den ersten Blick leuchtet mir auch diese Aufregung nicht ein: zunächst einmal ist es selbstverständlich, dass eine große Institution sich externen Rat einholt, wenn sie öffentlich unter Druck gerät. Und zweitens waren die Vorschläge der Berater, soweit ich sie dem Kölner Stadtanzeiger entnehmen konnte, alles andere als spektakulär und m.E. nicht verwerflich.
2. Den Kardinal kann man im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal nur dann für „moralisch bankrott“ erklären, wie das in einem Kommentar in der FAZ (10.8.2022) geschehen ist, wenn man wesentliche Fakten übersieht: Kardinal Woelki hat sich offenbar sehr früh der Missbrauchsskandale in seinem Bistum persönlich angenommen. Er hat als einer der ersten Bischöfe auf die MHG-Studie der Bischofskonferenz im November 2018 reagiert und einen Betroffenenbeirat eingerichtet und berufen, der im April 2019 seine Arbeit aufgenommen hat – zum Vergleich: die Deutsche Bischofskonferenz hat im April 2020 die Einrichtung solcher Beiräte in allen Bistümern empfohlen, die in den meisten anderen Diözesen erst 2021 installiert wurden. Kardinal Woelki hat als erster Bischof ein unabhängiges juristisches Gutachten zu den Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen in Missbrauchsfällen in seinem Bistum in Auftrag gegeben; fast gleichzeitig war das Gutachten zum Bistum Aachen, die meisten anderen Diözesen folgten viel später. Dass dies erste Gutachten juristisch nicht haltbar war, ist dem Erzbischof nicht anzulasten. Wie das erste hatte auch das umgehend in Auftrag gegebene zweite Gutachten die Aufgabe, institutionelle Fehler und vor allem persönliche Verantwortlichkeiten festzustellen. Das Gutachten hat dazu geführt, dass hohe Mitarbeiter des Bistums entlassen bzw. von ihren Aufgaben entbunden wurden.
Kardinal Woelki wurde übrigens nicht nur im Kölner, sondern offenbar auch im ersten, nicht veröffentlichten Gutachten der Münchener Kanzlei entlastet: Die beiden Gutachten – das Münchener und das Kölner – werden in einem Gutachten des Juraprofessors Heinz Schöch miteinander verglichen (https://mam.erzbistum-koeln.de/web/4255a3192cdf2de3/gutachten-zur-unabh-ngigen-untersuchung/?mediaId=C0BB3F79-F035-428A-80133F82D5B7D059). In diesem vergleichenden Gutachten ist auf S. 7 nachzulesen, dass im ersten, dem Münchener Gutachten dem Erzbischof Woelki bescheinigt wurde, dass sich mit seinem Amtsantritt der Umgang des Bistums mit den Missbrauchsvorwürfen wesentlich geändert habe und dass sich der Erzbischof in besonderer Weise den Betroffenen zugewendet habe und zu Gesprächen bereit gewesen sei; Schöch zitiert das Münchener Gutachten folgendermaßen: „Er [der Erzbischof] hat dadurch ein deutliches Signal dafür gesetzt, dass er sich nicht nur persönlich der Problematik sexuellen Missbrauchs und den in diesem Zusammenhang gegen die Kirche erhobenen Vorwürfe stellt, sondern auch welchen Stellenwert das Leid jedes einzelnen für ihn hat.“ Auf S. 8 des vergleichenden Gutachtens von Prof. Schöch ist zu lesen, welchen leitenden Geistlichen im Münchener Gutachten Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen vorgeworfen werden. Darunter sind zwei ehemalige Erzbischöfe, nicht aber der amtierende Erzbischof Woelki. Also: in puncto Entlastung des gegenwärtigen Erzbischofs sind die beiden Gutachten – das Münchener und das Kölner – offenbar einig!
Ein „moralischer Bankrott“ des Kardinals liegt nicht vor – ganz im Gegenteil: Kardinal Woelki hat vergleichsweise früh und sehr konsequent auf den Missbrauchsskandal reagiert. Mir als Außenstehendem (Professor für Evangelische Theologie) sei die Feststellung einmal erlaubt: Kardinal Woelki ist nach meinem Eindruck nicht das Problem, sondern in seinem konsequenten Durchgreifen Teil der Lösung der Probleme der Katholischen Kirche.
Prof. Dr. Notger Slenczka ist der Inhaber des Lehrstuhls für Systematische Theologie/Dogmatik an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
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