DBK-Vorsitzender Bischof Bätzing warnt vor vorgeburtlicher Selektion

13. September 2022 in Prolife


Bätzing: „Christinnen und Christen müssen protestieren, wenn menschliches Leben ,Nützlichkeitserwägungen‘ unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende“ - DBK informiert über den Marsch für das Leben 2022 in Berlin


Bonn-Berlin (kath.net/DBK) Am kommenden Samstag (17. September 2022) findet erneut der Marsch für das Leben in Berlin statt. Der Bundesverband Lebensrecht e. V. ruft dabei zum Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf.

Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, würdigt in einem heute veröffentlichten Grußwort den Marsch für das Leben als „augenfälliges Zeichen des Einsatzes für das Lebensrecht eines jeden Menschen“. Das menschliche Leben sei vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt: „Dies gilt insbesondere für die Phasen des menschlichen Werdens und Vergehens. Am Lebensanfang, wenn der Mensch mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht, ist er umfassend auf den Schutz der Mutter und der sich um sein Aufwachsen sorgenden Erwachsenen angewiesen. Auch am Lebensende des Menschen, wenn ihn seine körperlichen und geistigen Kräfte wieder verlassen, ist er unweigerlich erneut auf Personen angewiesen, die sich ihm zuwenden.“

Für die Kirche, so Bischof Bätzing, sei es dabei Gewissheit, „dass Gott keinen Menschen zurücklässt. Jeder Mensch ist von Gott um seiner selbst willen gewollt und geliebt. In Jesus Christus ist Gott selbst Mensch geworden und hat durch seine Zuwendung insbesondere zu den scheinbar Unperfekten, Ausgestoßenen und Armen vorgelebt, dass sich der Einsatz für jeden Menschen lohnt. Christus ist zu unser aller Erlösung diesen Weg sogar bis zu seinem Tod am Kreuz gegangen“. Bischof Bätzing warnt in seinem Grußwort vor einer vorgeburtlichen Selektion, die sich an vordergründigen Maßstäben ausrichtet. Das sei für Christinnen und Christen eine inakzeptable Anmaßung: „Christinnen und Christen müssen protestieren, wenn menschliches Leben ,Nützlichkeitserwägungen‘ unterzogen wird, sei es vor der Geburt oder am Lebensende.“

Archivfoto Marsch für das Leben Berlin 2021 (c) Bundesverband Lebensrecht


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