14. September 2022 in Prolife
Frauen, die in Ungarn ihr ungeborenes Kind töten lassen wollen, müssen künftig vor ihrer Entscheidung die Herztöne ihres Kindes sich anhören.
Budapest (kath.net)
Frauen, die in Ungarn ihr ungeborenes Kind töten lassen wollen, müssen künftig vor ihrer Entscheidung die Herztöne ihres Kindes sich anhören. Danach müssen sie darüber eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, aus der hervorgeht, dass die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Kindes hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden. Dies geht aus einer Verordnung des ungarischen Innenminister Sandor Pinter hervor. In Ungarn ist derzeit das Töten ungeborener Kinder bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
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