Nun auch im Erzbistum Freiburg: Missbrauchsbericht verschoben wegen rechtlicher Absicherung

20. September 2022 in Deutschland


Erzbischöfliches Ordinariat: In den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht muss eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden.


Freiburg i.Br. (kath.net/pef) Die für Oktober dieses Jahres geplante Veröffentlichung des Berichts zum früheren Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Erzdiözese Freiburg bedarf der zusätzlichen rechtlichen Absicherung und muss deshalb verschoben werden. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat am Montag (19.09.) mitteilte, soll durch notwendige, weitere rechtliche Klärungen und Absicherungen in den Bereichen Datenschutz, Persönlichkeits- und Presserecht eine möglichst umfassende Rechtssicherheit der Veröffentlichung sichergestellt werden. Die juristische Begleitung bei der Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen übernimmt im Auftrag der Erzdiözese das Freiburger Büro der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Neuer Termin für die Veröffentlichung ist voraussichtlich in der zweiten Aprilhälfte 2023.

Erzbischof Stephan Burger erklärte zu der Entscheidung: „Die Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt muss veröffentlicht werden und sie wird veröffentlicht werden. Die Wahrheit muss auf den Tisch, Aufklärung hat oberste Priorität. Dies ist die Erzdiözese in erster Linie den Betroffenen schuldig, aber auch den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie den vielen Menschen im Südwesten, denen Kirche wichtig ist. Die Entscheidung, den Termin der Veröffentlichung nochmals zu verschieben, ist mir nicht leichtgefallen. Doch die zusätzlichen rechtlichen Schritte dienen dem zentralen Ziel einer rechtssicheren und damit unanfechtbaren Veröffentlichung. Zudem wird durch die weiteren Vorkehrungen sichergestellt, dass die Anonymität und der Schutz der Betroffenen gewahrt bleiben.“

Möglichkeit der Stellungnahme muss eingeräumt werden

Nach der unmittelbar bevorstehenden Fertigstellung des Berichts durch die mit der Untersuchung beauftragte, unabhängige „Arbeitsgruppe Aktenanalyse“ (AG Aktenanalyse) wird den im Bericht genannten Personen die Möglichkeit eingeräumt werden, zu den sie betreffenden Sachverhalten abschließend Stellung zu nehmen. Dabei handelt es sich um einen juristisch notwendigen Zwischenschritt im Vorfeld einer rechtssicheren Veröffentlichung. Dafür wird nun weitere Zeit benötigt. In welchem Umfang dies erforderlich ist, konnten die Untersuchungsführer (AG Aktenanalyse und Kanzlei) erst jetzt unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse der unabhängigen AG Aktenanalyse bestimmen.
 
Die Stellungnahmen werden geprüft und, sofern erforderlich, in den Bericht eingearbeitet werden. Diese Arbeit wird durch die AG Aktenanalyse, äußerungsrechtlich beraten durch die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, erfolgen. Die Unabhängigkeit der Untersuchung sowie der Bewertung der Stellungnahmen ist durch die Arbeit der AG Aktenanalyse und der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner gewährleistet.
 
Ursprünglich war der 25. Oktober dieses Jahres als Veröffentlichungstermin vorgesehen. Der Bericht wird von der AG Aktenanalyse erstellt. In dieser werten vier externe Fachleute aus Justiz und Kriminalpolizei die Strukturen aus, die Vertuschung und Missbrauch in der Vergangenheit möglich gemacht hatten. Die AG Aktenanalyse war im Jahr 2018 eingesetzt worden; die Arbeitsaufnahme erfolgte im Frühjahr 2019. Die Veröffentlichung erfolgt durch die Erzdiözese, die dadurch eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Arbeit der AG Aktenanalyse ermöglichen möchte.


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