Chur: "Präventionsbeauftragte" von Bischof Bonnemain hat kein Problem mit Pornos

30. Oktober 2022 in Schweiz


Die katholische Kirche lehnt Pornos ganz klar ab, im Bistum Chur wird unter der Leitung von Bischof Bonnemain jetzt diese klare Linie aufgeweicht. Seine "Präventionsbeauftragte" möchte über Chancen und Risiken von Pornokonsum "offen" reden


Chur (kath.net)

Karin Iten, die umstrittene "Präventionsbeauftragte" des Bistums Chur, übt gegenüber dem Schweizer Portal "kathch", welches mit einem antikirchlichen Kurs seit Jahren Katholiken verärgert, Kritik an Papst Franziskus, weil dieser vor Pornografie warnt und möchte ernsthaft einen "differenzierten Blick" und Pornos nicht pauschal verteufeln, sondern zwischen "illegaler" und "legaler" Pornographie unterscheiden, "fair entstandene Pornos" seien für Iten eine "ganz andere Kategorie. Diese sollte man ihrer Meinung nach nicht pauschal verteufelt werden.

Es geht laut Iten um einen individuell gesunden Umgang und das "gute Mass" darin. Wörtlich meint sie dann: "Statt spiritueller Überhöhung, Schuldgefühlen und Angstmacherei vor dem Teufel wäre es interessant, von Papst Franziskus zu erfahren, welche Sexualität er zölibatär lebenden Menschen denn zubilligt." Iten möchte dann noch über die Chancen und Risiken von Pornokonsum "offen" reden und kritisiert "pauschale Angstmacherei und Schulddruck". Karin Iten wurde von Bischof Joseph Maria Bonnemain von Chur, der Mitglied des Opus Dei ist, als Präventionsbeauftragte ernannt. In einem kath.net vorliegenden Beitrag aus dem Jahr 2019 meinte Iten im Übrigen: "Verabredungen, Küssen, Petting, sexuelle Phantasien, sowie oft auch der erste Geschlechtsverkehr zählen im Jugendalter zur normalen psychosozialen Sexualentwicklung."

Die katholische Kirche lehnt übrigens Pornos weiterhin klar ab und unterscheidet nicht zwischen "illegalen", "legalen" und angeblich "fair entstandenden" Pornos. Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es: "Pornographie besteht darin, tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen, um sie Dritten vorzuzeigen. Sie verletzt die Keuschheit, weil sie den ehelichen Akt, die intime Hingabe eines Gatten an den anderen, entstellt. Sie verletzt die Würde aller Beteiligten (Schauspieler, Händler, Publikum) schwer; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits. Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt. Sie ist eine schwere Verfehlung. Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern."

 

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