Bundesverwaltungsgericht verurteilt Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig

24. November 2022 in Deutschland


In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde


München (kath.net)

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag ein Urteil veröffentlicht, in dem Bayerns Corona-Ausgangssperre als nicht rechtmäßig verurteilt wurde. In Bayern wurde im März und April 2020 Regeln erlassen, bei denen zwar Sport im Freien erlaubt war, aber das Verweilen auf der Parkbank verboten wurde. "Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig", sagte die Vorsitzende Richterin laut "Focus". Es wären als mildere Maßnahme auch Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum in Betracht gekommen.


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