28. November 2022 in Prolife
Christdemokraten für das Leben: "Wunsch nach Selbsttötung ist in einer überwiegenden Zahl von Fällen nicht Ausdruck eines absoluten Sterbewunsches, sondern ein Hilferuf – nicht der Wunsch nicht, sondern so nicht mehr leben zu wollen"
Kassel (kath.net/Christdemokraten für das Leben) In dieser Woche hat das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) in Kassel eine Studie der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) vorgestellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Zustimmung der Bundesbürger zum assistierten Suizid geringer ist als bisher behauptet. Hierzu nimmt für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) deren Pressesprecherin, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, wie folgt Stellung:
„Während frühere Jahrhunderte als Ausdruck auch ihrer christlichen Prägung durch eine generelle Ablehnung und Verurteilung des Suizids gekennzeichnet waren, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Kehrtwende vollzogen. Das'„selbstbestimmte Sterben' gilt inzwischen bei vielen als nicht mehr in Frage zu stellendes Dogma, ja als unabdingbare Forderung der menschlichen Autonomie, wie es die grundrechtliche Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nahezulegen scheint. Dabei ist in der Suizidforschung seit langem bekannt, dass ein solches Verständnis von Autonomie in Frage zu stellen ist. Der Wunsch nach Selbsttötung ist in einer überwiegenden Zahl von Fällen nicht Ausdruck eines absoluten Sterbewunsches, sondern ein Hilferuf – nicht der Wunsch nicht, sondern so nicht mehr leben zu wollen. Dabei ist die Art und Weise, wie jemand in einer schwerwiegenden Notsituation reagiert und die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen, individuell höchst unterschiedlich, und genau hier kommt die Autonomie, die individuelle Freiheit, ins Spiel.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.02.2020 ein Recht auf Suizidassistenz aus der allgemeinen Handlungsfreiheit abgeleitet hat, liegen derzeit im Bundestag drei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe vor. Vor diesem Hintergrund ist die soeben erschienene Studie aus Sicht der CDL von großer Bedeutung, spiegelt sie doch in ihrem Ergebnis die allgemeine Erfahrung aus der Praxis der Palliativmedizin wider, wonach der Wunsch von Patienten nach dem assistierten Suizid abnimmt, wenn sie Alternativen sehen.
Das Ergebnis einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2015 legte bereits nahe, dass der Grad der Zustimmung in Abhängigkeit von der konkret gestellten Frage variiert. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch die vorliegende Studie der DASP. Wird für einen terminal erkrankten Patienten allein die Frage nach der Gabe eines todbringenden Mittels gestellt, ist die Zustimmungsrate mit 69,9 Prozent sehr hoch. Sobald aber Alternativen zur Sterbehilfe angeboten werden, wie die Einleitung einer palliativmedizinischen Behandlung mit Schmerztherapie, kehrt sich das Ergebnis signifikant um und nur noch weniger als ein Drittel der Befragten wählt die Sterbehilfe. 50,8 Prozent entscheiden sich für die palliativmedizinische Behandlung. Von einer Befürwortung des assistierten Suizids durch eine überwiegende Mehrheit kann, anders als eine im vorigen Jahr durchgeführte Befragung des britischen Marktforschungs- und Datenanalyseunternehmens YouGov behauptet, also gerade nicht ausgegangen werden.
Die CDL begrüßt die Veröffentlichung der DASP-Studie kurz vor der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, denn die Studie ist aus Sicht der CDL ein klares Signal an den Gesetzgeber. So sind Angebote der palliativmedizinischen und hospizlichen Begleitung in schwerster und terminaler Erkrankung von entscheidender Bedeutung und leisten einen Beitrag zur Suizidprävention. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht sicherzustellen, dass am Ende nicht die „einfache“ Lösung angeboten wird, die den Leidenden eliminiert, statt seine Leiden zu lindern. Es muss vielmehr der ungehinderte und niederschwellige Zugang zur fachkundiger und mitfühlender Zuwendung und Hilfe sichergestellt sein, die sich des Kranken und Leidenden annimmt und ihn aus der gefühlten Ausweglosigkeit führt. Sterbehilfe und assistierter Suizid dürfen nicht zur „normalen“ medizinischen Behandlungsoption werden.“
© 2022 www.kath.net