Britisches Gericht bestätigt: Abtreibung von Ungeborenen mit Down-Syndrom bis zur Geburt legal

9. Dezember 2022 in Prolife


Die Klägerin hält die legale Abtreibung Ungeborener mit einer Behinderung bis zur Geburt für eine ungerechtfertigte Diskriminierung.


London (kath.net/LifeNews/jg)

Der britische Court of Appeal, das oberste Berufungsgericht, hat entschieden, dass Babys mit Down-Syndrom legal bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen. Die Lebensschutzorganisation Society for the Protection of Unborn Children (SPUC, dt. „Gesellschaft für den Schutz ungeborener Kinder) hat das Urteil als „grausam“ bezeichent.

In Großbritannien sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Wenn das Ungeborene eine Behinderung hat, ist nach britischem Recht eine Abtreibung bis zur Geburt erlaubt. Heidi Crowter (27), die selbst Down-Syndrom hat, möchte diese Bestimmung ändern. Sie argumentiert, dass es sich um einen Fall von Ungleichheit für Personen mit Down-Syndrom handelt. Dies sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.

Im September 2021 hat sie eine diesbezügliche Klage vor dem High Court verloren und beim Court of Appeal Berufung eingelegt. Diese wurde am 25. November dieses Jahres zurückgewiesen. Der Court of Appeal begründete sein Urteil mit dem Argument, dass das Parlament und nicht das Gericht diese Frage zu entscheiden hätte.

Crowter möchte den Fall nun dem Supreme Court, dem britischen Höchstgericht, vorlegen. Die SPUC unterstützt ihr Anliegen. Die Möglichkeit bis zur Geburt abgetrieben zu werden sei eine Diskriminierung behinderter Babys, stellt eine Sprecherin der Organisation fest. Sie hoffe, dass der Fall den Menschen die Augen öffne und zeige, dass jede Abtreibung eine Diskriminierung sei, „dass ein menschliches Wesen getötet werden kann, weil es nicht gewollt oder unbequem ist, das falsche Geschlecht hat oder einfach zu jung und verletzbar ist um sich zu schützen“, sagt sie wörtlich.

 


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