9. Dezember 2022 in Deutschland
Das von der deutschen Stadt Lage verhängtes Verbot von Gottesdiensten während der Corona-Epidemie war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Geklagt hatte damals ein Bibelverein, aber nicht die großen Kirchen
Lage (kath.net)
Das von der deutschen Stadt Lage verhängtes Verbot von Gottesdiensten während der Corona-Epidemie war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, wie der WDR berichtet. In der Stadt hatte ein Bibelverein, aber nicht die großen Kirchen, gegen die Stadt Lage geklagt, nachdem dort alle Gottesdienste untersagt wurden. Zunächste scheiterte der Bibelverein damals vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag. Doch jetzt hat das Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass dieses Urteil übermäßig einschränkend war und daher nicht verhältnismäßig. Der Verein kann jetzt sogar auf Schadensersatz klagen.
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