Großbritannien: Lebensschützerin wegen stillen Gebets vor Abtreibungsklinik verhaftet

10. Jänner 2023 in Prolife


Hintergrund ist eine von der Stadt Birmingham erlassene Bannmeile, die jegliche Meinungsäußerung rund um die Klinik verbietet. ADF International ortet in der Verbreitung solcher Verbote eine zunehmende „Diktatur der Mehrheit“ - VIDEO DER VERHAFTUNG!


Kings Norton, Birmingham (kath.net/mk) Die britische Lebensschützerin Isabel Vaughan-Spruce wurde im Dezember vor einer Abtreibungsklinik in Birmingham von der Polizei verhaftet, weil sie dort still gebetet hatte. Das berichtet der Catholic Herald. Die 45-jährige Katholikin erklärte dem einschreitenden Polizisten auf die Frage, ob sie bete, ausdrücklich, dass sie „höchstens still bete, aber nicht laut“. Daraufhin wurde sie aufgefordert mitzukommen, und auf ihre Weigerung hin schließlich durchsucht und verhaftet.

Der Hintergrund des Vorfalls ist eine Bannmeile, die der Stadtrat von Birmingham vergangenen September erließ, um zu verhindern, dass jemand vor einer Abtreibungsklinik „irgendeine Form der Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung kundtut, einschließlich über „schriftliche Mittel, Gebet oder Beratung“. Dieses Totalverbot jeglicher Stellungnahme sei notwendig, um Menschen, die die Klinik besuchen oder dort arbeiten, freien Zugang ohne Angst vor einer Konfrontation zu ermöglichen.

Vaughan-Spruce sieht sich jetzt mit einer Anklage konfrontiert, am 2. Februar wird eine Gerichtsverhandlung stattfinden. In der Zwischenzeit darf sie an keinerlei öffentlichem Gebet teilnehmen. Die Lebensschützerin verwies darauf, dass ihr Glaube einen wesentlichen Bestandteil ihrer Identität ausmache: „Ich gehe daher regelmäßig an Abtreibungskliniken vorbei und bete … für Freunde, die eine Abtreibung hinter sich haben, oder Frauen, die mit dem Gedanken daran spielen.“ Sie habe einfach ihre Religionsfreiheit ausgeübt – und zwar durch ihr stilles Gebet bloß in ihrem eigenen Herzen.

Die Angeklagte wird von der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International vertreten, die auch ein Video über den Vorfall ins Netz gestellt hat, siehe unten. Ihr Anwalt strich hervor, dass nun bereits „falsche“ Gedanken zu einer Verhaftung und Anklage führen könnten. Eine reife Demokratie müsste die friedliche Ausübung von Grundrechten schützen, während die Zunahme solcher Bannmeilen hingegen zu einer „Diktatur der Mehrheit“ führe.

Tatsächlich existieren derartige behördliche Verbote, auf deren Übertretung zum Teil Gefängnisstrafen stehen, schon an mehreren Orten Großbritanniens oder werden von der Gesetzgebung überlegt. Obwohl eine Untersuchung der Regierung 2018 zum Ergebnis kam, dass Lebensschützer in aller Regel friedlich und schweigend beten oder Flugblätter anbieten, ohne dass man von einer Belästigung sprechen könnte, entschied das britische Höchstgericht, dass Bannmeilen in Nordirland nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würden.

 

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