17. Jänner 2023 in Deutschland
Die Diözese folgt damit dem Vorbild anderer Bistümer, Organisationen, Unternehmen, dem ZdK und dem BDKJ. Auch bei der Auswahl von Bildern sollen ‚Geschlechter-Stereotypen’ vermieden werden.
Rottenburg (kath.net/jg)
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart, beziehungsweise deren „Gleichstellungsstelle und Stabsstelle Mediale Kommunikation“, hat im Dezember 2022 eine Handreichung zur „geschlechtersensiblen Sprache“ herausgegeben.
Die Bistumsleitung folgt damit dem Beispiel einiger anderer deutscher Diözesen, Organisationen und Unternehmen, dem „Zentralkommittee (sic!) der deutschen Katholiken“ (ZdK) und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), ist in einem Artikel auf der Internetpräsenz der Diözese zu lesen. Denn: „Mitgemeint und mitgedacht – ist nicht unbedingt gut gemacht“, schreibt Thomas Brandl, Mediendirektor der Diözese, einleitend wörtlich. Gebhard Fürst, der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, wird mit dem Satz zitiert: „Die Gesellschaft verändert sich, ihre Sprache ebenfalls – dem tragen wir mit der neuen Broschüre nun Rechnung.“
Die Handreichung soll „eine Brücke bauen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache“. Die einzig richtige Form im Sinne einer allgemein gültigen Regel gebe es nicht, heißt es in der Broschüre (S. 6). Es gehe „um einen geschlechtersensiblen Gebrauch von Sprache, bei der die innere Haltung und Überzeugung sichtbar wird.“
Das generische Maskulinum soll nicht alleine verwendet werden. Stattdessen sollen zum Beispiel Paarformen oder Neutrale, das heißt substantivisierte Partizipien, verwendet werden. Kurzformen mit Klammer (innen), das Binnen-I, Sonderzeichen wie Gendersternchen und der Gendergap werden in der Broschüre abgelehnt. Die letztgenannten Formen würden für Vorlesesysteme unlösbare Probleme bedeuten und auch in der Brailleschrift zu Irritationen führen. Eine Ausnahme gibt es für den Doppelpunkt (z.B. Mitarbeiter:innen), der bereits häufig verwendet werde.
Die Texte sollten verständlich bleiben und nicht zu kompliziert werden, betonen die Verfasser. Die „geschlechtersensible Sprache“ wird für die Kommunikation des Bistums empfohlen, sie ist aber nicht verbindlich. Schrifterzeugnisse mit Rechtsverbindlichkeit werden weiterhin nach den geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung verfasst.
Die „Handreichung für geschlechtersensible Sprache“ wird an alle Kurienmitarbeiter, Dekanate, Kirchengemeinden, katholische Organisationen, Verwaltungszentren sowie Diözesanräte verteilt.
Beim Einsatz von Bildern soll ebenfalls auf Geschlechtersensibilität geachtet werden. Alle Personen und Zielgruppen sollen sich angesprochen fühlen. Bei der Auswahl soll darauf geachtet werden, ob „hierarchische Positionen“ deutlich oder „Geschlechter-Stereotype“ bedient werden. Personen mit Handicap oder anderer Hautfarbe sollen bewusst gezeigt werden, um „Inklusion und Diversität“ zu signalisieren.
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