Rot-grüner Kulturkampf gegen christliche Symbole - aber naives Entgegenkommen zum politischen Islam

18. Jänner 2023 in Kommentar


„Die grüne Kulturministerin Claudia Roth kann oder will anscheinend den Sinngehalt der beiden Bibelzitate an der Kuppel der ehemaligen Schlosskapelle/Berlin nicht verstehen.“ Gastkommentar von Hubert Hecker


Berlin (kath.net) Die grüne Kulturstaatsministerin Claudia Roth stellt sich entweder ignorant dar oder sie ist tatsächlich verblendet. Anscheinend kann oder will sie den Sinngehalt der beiden Bibelzitate an der Kuppel der ehemaligen Schlosskapelle, unter der heute das Humboldt-Forum beheimatet ist, nicht verstehen.

Der Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV. hatte dort 1854 eingravieren lassen: „Es ist in keinem andern Heil, ist auch kein anderer Name den Menschen gegeben, denn in dem Namen Jesu, zur Ehre Gottes des Vaters. Dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“

Politische Deutung von Bibelversen ohne jeglichen Textbezug

Roth liest mit ihrer rot-grünen Brille Folgendes in den frommen Bibeltext hinein: Die Inschrift legitimiere die christliche Monarchie, des Königs Ablehnung der vom Landtag erarbeiteten Verfassung vom Juli 1848 und sei insgesamt eine Provokation der Revolutionäre von 1848.

Professor Dr. Richard Schröder hat darauf hingewiesen, dass der spätere König schon 1825 den zweiten Satz der beiden Bibelsprüche eigenhändig in sein Gebetbuch geschrieben hatte. Der Bibeltext hatte offensichtlich schon 30 Jahre vor der Anbringung auf der Schlosskuppel für seine persönliche pietistische Frömmigkeit Bedeutung – auch in dem Sinne, dass er sich selbst denen zurechnete, die vor Jesu Namen das Knie beugen. Als er später König wurde, sah er sein Herrschaftsmandat an die „Verantwortung vor Gott“ gebunden – auf die sich auch die Präambel des Grundgesetzes bezieht.

An den Gedankengang von Prof. Schröder knüpft der Berliner Erzbischof Heiner Koch an mit der Auslegung der Bibelverse, dass die Menschen sich nur vor Gott verbeugen und keiner irdischen Macht diese Ehre erweisen sollten. Dieser „latent subversiven Dimension“ entspricht die ursprüngliche Bedeutung des zweiten Bibelspruchs aus dem Philipperbrief: „Paulus verweist die Gemeinde in einer griechischen Stadt, die als römische Kolonie gegründet wurde, darauf, dass dem von den Römern gekreuzigten Jesus allein der Kniefall gehört: Gott hat Jesus, der sich erniedrigte bis zum Tod und auf alle Macht verzichtet hat, zum Herrscher des Kosmos erhöht, dem alle Lebenden und Toten huldigen“ (Th. Jansen in der FAZ vom 12.11.2022). Auch das erste Zitat aus der Apostelgeschichte enthält in der Ursprungsbedeutung keineswegs eine Legitimierung der Herrschenden, sondern eher die Infragestellung ihrer Autorität: Der verhaftete Apostel Petrus rechtfertigt seine Heilungstat an einem Lahmen vor dem obersten jüdisch-religiösen Rat mit eben dem Vers der Inschrift.

Somit ist festzustellen: Sowohl die Auslegung der Bibelzitate in ihrem originalen Zusammenhang wie auch die persönliche Aneignungsgeschichte des zitierenden Königs lassen nicht im Entferntesten die Interpretation zu, in die Bibeltexte eine politische Legitimierung der preußischen Monarchie hineinzufabulieren.

Erst recht hat die Hypothese der Kulturstaatsministerin keinerlei Basis und Anhaltspunkte dafür, dass der König mit den biblischen Zitaten die Mitstreiter der 1848er Revolution provozieren wollte. Noch absurder ist der konstruierte Zusammenhang zwischen dem Bibelspruch und der behaupteten Ablehnung des Verfassungsentwurfes vom Juli 1848. Laut Wikipedia „erließ der König am 5. Dezember 1848 nach intensiver Überarbeitung der bisherigen Verfassungsentwürfe durch seine Regierung eine Verfassung, die, zur Überraschung der Bevölkerung, viele liberale Positionen übernahm und die sich eng an der Charte Waldeck (dem Verfassungsentwurf des Landtags) anlehnte.“

Aber welche Motive stecken dahinter, wenn die Ministerin Roth ohne sachlichen Grund verhindern will, dass die Menschen diese beiden eher herrschaftskritischen Bibelsprüche lesen können? Sie will den Bibeltext nachts mit einer Lichtinstallation überblenden und unlesbar machen.

Rot-grüner Kulturkampf gegen christliche Symbole

Offenbar ist das optische Auslöschen von zentralen biblischen Aussagen ein Teil des rot-grünen Kulturkampfes, der alle Insignien aus dem öffentlichen Raum verbannen will, die auf das christliche Erbe unserer Kultur hinweisen.

Zu diesem antichristlichen Kulturkampf gehört auch die Entfernung des Kreuzes aus dem Friedenssaal in Münster anlässlich des G7-Treffens Anfang November 2022. Das von der Grünen Baerbock geleitete Außenministerium begründete die zeitweilige Kreuzentfernung mit Respekt vor den Menschen mit unterschiedlichem religiösen Hintergrund, die an dem Treffen teilnähmen. Aber die Grünen glauben doch selbst nicht, dass dieses seit 1540 dort hängende Kreuz als Signum unserer christlich geprägten Kultur etwa für den shintoistischen japanischen Außenminister irritierend oder nicht zumutbar gewesen wäre. Die Japaner jedenfalls würden bei einem G7-Treffen in einem japanischen historischen Saal niemals die Symbole ihrer religiösen Vergangenheit abhängen und verleugnen. Offensichtlich ist die oben genannte Begründung ein Vorwand der grünen Kreuz- und Bilderstürmer, um damit ihre eigene Respektlosigkeit und Verachtung unseres historischen Erbes zu kaschieren.

Im Übrigen sind ein an der Wand hängendes Kreuz ebenso wie das Berliner Schlosskuppelkreuz und die umlaufenden Bibelzitate sogenannte „passive Symbole“, von denen keine missionierende Wirkung ausgeht. Das erklärte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof kürzlich zu den Kreuzen im Eingangsbereich von staatlichen Gebäuden. Besucher oder Touristen können ihre Blick-Aufmerksamkeit auch abwenden, sie sind jedenfalls nicht dauerhaft mit dem Kreuz konfrontiert. Darin besteht der Unterschied zu aktiven Symbolen oder Symbolhandlungen wie etwa den Muezzin-Rufen.

Im Muezzinruf ist der Dominanzanspruch des Islam über andere Religionen unüberhörbar

Mit diesem Vergleichshinweis ist ein anderer religionspolitischer Komplex angesprochen. Seit Jahren drängen die islamischen Moschee-Vereine darauf, die deutschen Vorstädte mit regelmäßigen Muezzin-Rufen beschallen zu dürfen. Diese Forderung scheint in formaler Hinsicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Religionen begründbar, insofern auch die christlichen Kirchen mit Glockengeläut zum Gottesdienst rufen. Aber vom Charakter her sind die beiden Symbolhandlungen völlig verschieden: Beim Glockenläuten wird nur ein Klang vermittelt. Der Muezzin-Ruf dagegen beinhaltet einen religiösen Propagandatext. Er transportiert eine Botschaft der Dominanz des Islam, dessen Überordnung über andere Religionen. Das arabische ‚Allah u akbar…‘ lautet auf Deutsch: ‚Allah ist größer/am größten. Es gibt keine Gottheit außer Allah‘. Der Islam kennt kein persönliches Credo im Sinne von: Ich glaube an Allah, sondern sein Bekenntnis ist die überhebliche Tatsachenbehauptung, außer Allah gebe es keine Gottheiten.

Beim folgenden Gebet in der Moschee polemisiert man gegen die ‚irregehenden‘ Nicht-Muslime, ‚die dem Zorn Allahs verfallen sind‘. Der Muezzinruf mündet also in eine Kampfansage gegen aller anderen Religionen, in Deutschland insbesondere gegen das Christentum. In ihm ist das islamische Programm der dschihadistischen Intoleranz angelegt. Nicht ohne Grund signieren islamische Terroristen in aller Welt ihre Gewalttaten und Anschläge mit dem Ruf ‚Allah u akbar‘.

Es ist eine Strategie des politischen Islam, mit legalistischer Argumentation die deutschen Behörden und Politiker zu übertölpeln. In diesem Fall wird etwas völlig Verschiedenes als gleichartig hingebogen, um unberechtigt Gleichbehandlung einzufordern. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist dieser Scheinrechtsargumentation blauäugig auf den Leim gegangen, indem sie Glockengeläut und Muezzinruf als gleichartig hinstellt. Doch nach den Grundrechtsprinzipien muss Ungleiches zwingend ungleich behandelt werden.

Das Recht der Bürger auf negative Religionsfreiheit wird vom Staat nicht gewährleistet

Das persönliche und kooperativen Recht auf Religionsfreiheit im Grundgesetz schützt die Religionsausübung der Muslime in ihren Moscheen. Sobald sie aber beanspruchen, ihr Bekenntnis von der Dominanz Allahs öffentlich hinauszuposaunen, müssen auch die grundgesetzlichen Schranken der Freiheit zur Geltung kommen.

Die Allah u akbar-Rufe sind aktive Symbolhandlungen, denen auch die nicht-muslimischen Stadtteilbewohner unentrinnbar ausgesetzt sind, ob sie sie hören wollen oder nicht. Das Freiheitsrecht der Muslime endet aber dort, wo die negative Religionsfreiheit der anderen Bürger beginnt, nämlich nicht unausweichlich von islamischer Lautsprecherpropaganda beschallt zu werden.

Bei der politisch-rechtlichen Bewertung der öffentlichen Muezzinrufe ist auch zu berücksichtigen, dass viele Moscheegemeinden nicht freie Zusammenschlüsse von Muslimen sind, sondern die jeweiligen nationalen Moscheen von den autokratischen Regimen der Mutterländer finanziert, gesteuert und instrumentalisiert werden z. B. von der Religionsbehörde Erdogans, dem iranischen Gottesstaat oder dem rigorosen Wahabismus der Saudis. Auf diesem Hintergrund ist der Muezzinruf in der Kölner DITIP-Moschee auch ein Instrument der Machtdemonstration von Erdogans langem Arm. In den Ohren von iranischen Muslimen, die vor Unterdrückung des islamischen Gottesstaates der Mullahs geflohen sind, klingt das Allah u akbar wie ein „Schreckensruf“.

Der Staat selbst schränkt Rechte seiner Bürger ein

Während in diesem Fall die staatlichen Behörden ihrer Pflicht nicht ausreichend nachkommen, die bürgerlichen Freiheitsrechte gegen die übergriffigen Bestrebungen des politischen Islam zu schützen, agiert das SPD-geführte Innenministerium auf einem anderen Feld ziemlich rigoros im freiheitseinschränkenden Sinne.

Es hat kürzlich einen Erlass herausgegeben, nach dem Mahnwachen schwangere Frauen auf dem Weg zur Abtreibungsberatungsstelle nicht mehr ansprechen oder ihnen Informationsmaterial anbieten dürfen. Außerdem müssten Abtreibungsgegner den Abstand einer Bannmeile einhalten, so dass kein Sicht- oder Rufkontakt zur Beratungsstelle besteht, damit man dort die Plakate nicht sehen könnte und von den Gebeten der Mahnwache-Personen nichts hören könnte.

Mit dieser Maßregelung greift die Bundesregierung unrechtmäßig in das Hoheitsrecht der Bundesländer ein, denen die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit obliegt. Darüber hinaus gibt es zwei ländergerichtliche Urteile, dass „eine Frau auf dem Weg zu einer Einrichtung von Schwangerschaftsabbruch kein Recht darauf hat, vor jeglicher Konfrontation mit der Thematik Abtreibung oder vor jeglicher Ansprache darauf verschont zu bleiben“ (VG München von 2016). In ähnlicher Weise hat der VGH Hessen noch im Februar 2022 geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer schwangeren Frau keinen „Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten“ beinhaltet.

Die herrschende Klasse der linksgrünliberalen Politiker legt in der Religionspolitik einen doppelten Maßstab an: Gegen christliche Symbole in der Öffentlichkeit gehen sie kleinlich, laizistisch und kulturkämpferisch vor. Das Demonstrationsrecht christlicher Mahnwachen gegen Abtreibung wird über das Bannmeilenkonstrukt mit Rufkontakt-Abstand unrechtmäßig eingeschränkt. Ansprechende Hilfsangebote für Schwangere in Konfliktsituationen werden als „Belästigung“ diskreditiert und unzulässig untersagt.

Aber gegenüber dem politischen Islam mit seiner legalistischen Strategie, durch die schleichende Einführung von Scharia und Intoleranz unseren Rechtsstaat zu untergraben, stellen sich die links-grünen Politiker blind und verhalten sich entgegenkommend-naiv. Das Recht der deutschen Bürger auf negative Religionsfreiheit, z. B. nicht von den martialischen Allah u akbar-Rufen behelligt zu werden, wird nicht einmal in Erwägung gezogen.

Oberstudienrat em. Hubert Hecker hat bereits ein Buch über den Kölner Klinikskandal veröffentlicht und schreibt für kath.net regelmäßig Hintergrundkommentare zu aktuellen Vorgängen (siehe Link).

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Der Kölner Kliniken- / Medienskandal
Eine Fallstudie zu Skandalisierungsprozessen, Schwarmjournalismus und Medienpreisen
Von Hubert Hecker
Taschenbuch, 204 Seiten
2021 Tredition; Heckmedien
ISBN 978-3-00-068482-1
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