EuGH bestätigt: Transfrau wird als VATER eines Kindes eingetragen, nicht als Mutter

7. April 2023 in Chronik


Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs – Begründung: die Transfrau habe das durch ihren Samen gezeugte Kind nicht geboren.


Straßburg (kath.net) Zum klaren Urteil kam der Europäische Gerichtshof in Straßburg: eine Transfrau hatte mit ihrem Samen ein Kind gezeugt und wollte nun als Mutter des Kindes ins Geburtenregister eingetragen werden. Schon 2015 hatte ein Berliner Standesamt aber entschieden, dass diese Person als Vater, nicht als Mutter eingetragen werde. Dies bestätigte 2017 der Bundesgerichtshof. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stimmte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, gab der EuGH als Begründung an: Die Transfrau habe das Kind nicht geboren, Mutter sei nur jene Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat.

Das Kind entstammt einer Verbindung einer Transfrau und eines Transmannes. Geklagt hatte die Transfrau unter Berufung des Rechts auf Achtung des Privatlebens.


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