Bistum Münster: Kirchliches Strafverfahren gegen früheren Dompropst und Offizial Schulte

4. Mai 2023 in Deutschland


Zusätzlich auch kirchliches Verwaltungsstrafverfahren – Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten


Münster (kath.net/pbm) Gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird es ein kirchliches Strafverfahren geben. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat sich an den Vatikan gewandt, damit dort die Entscheidung getroffen wird, wo das Strafverfahren geführt werden wird. Sicher ist, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster sein wird. Mit diesem Vorgehen folgt Bischof Genn der Empfehlung, die die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesprochen hat. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt Schulte beurlaubt; bis dahin wird er auch keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben (abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis). Für Schulte gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in dem Fall, der im Juli 2022 zu seiner Beurlaubung führte, wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. In der Folge gab es  einen weiteren Vorwurf. Auch dieser ist bei der Staatsanwaltschaft Münster angezeigt worden. Obwohl die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem zweiten Fall noch nicht abgeschlossen sind, hatte Bischof Genn die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet. Diese kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll; auch hier gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Zudem wird es gegen Schulte auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen wird. Kläger sind das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Es besteht der Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat. Dieser Sachverhalt war seinerzeit auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.

Informationen: Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht.

Für den Ablauf des nun kommenden kirchlichen Strafverfahrens und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf. Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.


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