18. Juli 2023 in Weltkirche
Gläubige, die am 23. Juli an Gottesdienst teilnehmen oder Messe per Videoübertragung sehen, können vollkommenen Ablass erhalten
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Zum Welttag der Großeltern und älteren Menschen hat Papst Franziskus einem besonderen Gnadenakt der katholischen Kirche zugestimmt. Gläubige, die am 23. Juli an einem Gottesdienst teilnehmen, können einen sogenannten vollkommenen Ablass erhalten. Das geht aus einer Anordnung von Kardinal Mauro Piacenza, Chef der zuständigen Vatikanbehörde, hervor.
Der Ablass gilt auch für Gläubige, die an diesem Tag älteren, kranken und vernachlässigten Menschen ihre Zeit widmen. Hier zählen sowohl Präsenzbesuche als auch Online-Kommunikation. Weitere Voraussetzungen sind Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebete im Sinne des Papstes.
Einen Ablass gibt es in dieser Form nur in der katholischen Kirche. Er bedeutet, dass zeitliche Bußstrafen nachgelassen werden, und gilt für Sünden, die ein Sünder bereits gebeichtet hat. Hinsichtlich der Schuld sind die Sünden also schon vergeben. Unterschieden wird zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Beide kann zu bestimmten Anlässen jeder Katholik erwerben, der nach Beichte, Eucharistie und Gebeten die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
Den nun angekündigten Ablass können laut Dekret auch ältere Menschen erhalten, die das Haus nicht mehr verlassen können, sofern sie sich "spirituell mit den heiligen Messen des Welttages verbinden", also etwa einen Gottesdienst per Videoübertragung sehen. Der Gnadenakt geht auf eine Initiative des Leiters der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben, Kardinal Kevin Farrell, zurück.
Den Welttag der Großeltern und älteren Menschen hatte Franziskus erstmals 2020 ausgerufen. In diesem Jahr findet er am 23. Juli unter dem Motto "Seine Barmherzigkeit von Geschlecht zu Geschlecht" statt.
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