24. Juli 2023 in Prolife
Die Regierung Biden versuche in zunehmendem Maß ihre politischen Ziele unter Umgehung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen, kritisiert das Gericht.
Bismarck (kath.net/LifeNews/jg)
Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Texas hat festgestellt, dass die Klage eines Apothekers gegen eine Verordnung des Gesundheitsministeriums der USA zulässig ist, die Apotheken verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Abtreibungspillen zu verkaufen. Kläger ist Dr. Kevin Martian, Inhaber der Mayo-Apotheke in Bismarck (US-Bundesstaat North Dakota). Er hat sich einer Klage des Bundesstaates Texas gegen diese Verordnung angeschlossen.
Im Juli 2022 hat das Gesundheitsministerium mit einer Verordnung festgelegt, dass Apotheken an Patienten, die bei staatlichen Krankenversicherungen wie zum Beispiel Medicare und Medicaid versichert sind, Abtreibungspillen verkaufen müssen. Nach Ansicht des Ministeriums gilt diese Bestimmung auch dann, wenn dies den religiösen Überzeugungen des Eigentümers widerspricht, wie im Fall der Mayo-Apotheke von Kevian Martian, der praktizierender Katholik ist.
Ungewählte Bürokraten sollten nicht die Möglichkeit haben, Apotheker zum Verkauf von Abtreibungspillen zu zwingen, wenn das gegen deren Gewissen ist. Die Versuche der Regierung Biden, ein „Recht auf Abtreibung“ durchzusetzen gelingen nicht, weil es dieses Recht nie gegeben habe. Darüber hinaus sei die Vorgehensweise rechtswidrig und widerspreche dem Recht des Bundes und der Staaten, sagt Andrea Dill von der Alliance Defending Freedom (ADF), die Kevin Martian juristisch vertritt.
Das Bundesgericht sieht das Vorgehen der Regierung ebenfalls kritisch. Es sei ein bedenklicher Trend, dass Regierungsbehörden zunehmend versuchen, ihre Politik unter Umgehung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit mit Hilfe von Verordnungen durchzusetzen. Darin sei auch der Versuch zu sehen, die Ziele der Regierungspolitik unüberprüfbar und unanfechtbar zu machen. Diese Strategie zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen werde ganz offen durchgeführt. „Diese Tage sind vorbei; das Gericht merkt es“, und werde bei diesem „Bruch der verfassungsrechtlichen Beschränkungen“ nicht mitspielen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
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