US-Bundesstaat Maine beschließt Abtreibung bis zur Geburt

5. August 2023 in Prolife


Lebensschützer überlegen, das Gesetz über eine Bürgerinitiative aufzuheben.


Augusta (kath.net/LifeNews/jg)
In Maine wird im Herbst ein Abtreibungsgesetz in Kraft treten, welches Abtreibungen bis zur Geburt legalisiert, wenn der abtreibende Arzt dies für „notwendig“ hält. Das Gesetz bestimmt aber nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Abtreibung notwendig ist. Dies liegt im Ermessen des Arztes. Gouverneurin Janet Mills hat das vom Kongress von Maine beschlossene Gesetz vor wenigen Tagen unterschrieben.

Derzeit sind Abtreibungen in Maine auf die ersten 24 Wochen der Schwangerschaft begrenzt. Das Recht sollte berücksichtigen, dass jede Schwangerschaft ebenso wie jede Frau anders ist und dass Politiker die Vielfalt der verschiedenen Umstände, mit denen schwangere Frauen konfrontiert sind, gesetzlich weder regeln können noch sollen, sagte Mills, bevor sie das Gesetz unterschrieb.

Lebensschützer werfen Mills und den in Maine regierenden Politikern der Demokratischen Partei vor, den Bezug zur Mehrheit der Bevölkerung verloren zu haben. Sie seien den Sonderinteressen der Abtreibungslobby gefolgt und nicht den Menschen, schrieb Karen Vachon von der Lebensschutzorganisation Maine Right to Life in einer E-Mail. Sie und andere Lebensschützer weisen darauf hin, dass die Mehrheit der Bevölkerung Spätabtreibungen ablehnt. Sie werfen der Lobbyorganisation von Planned Parenthood, dem größten Anbieter von Abtreibungen in den USA, vor, gezielt Abgeordnete der Demokratischen Partei beeinflusst zu haben, damit diese für das neue Abtreibungsgesetz stimmen.

Die Lebensschutzbewegung in Maine überlegt laut Medienberichten, das Gesetz über eine Bürgerinitiative aufzuheben. Dies ist im Bundesstaat Maine möglich. Wenn eine entsprechende Petition genug Unterschriften erhält, kommt sie in den Kongress von Maine. Lehnt der Kongress das Anliegen ab, kommt es zu einer Volksabstimmung.

In Österreich sind Abtreibungen bis zur Geburt straffrei möglich, wenn eine ernste Gefahr für die seelische oder körperliche Gesundheit oder das Leben der Mutter besteht, wenn eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist oder wenn die Frau zum Zeitpunkt, als sie schwanger wurde, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

 

 


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