Kamala Harris behauptet, Abtreibungsverbote gefährden Leben von Frauen

5. August 2023 in Prolife


Recherchen des Charlotte Lozier Instituts haben aber ergeben, dass alle Lebensschutzgesetze Ausnahmen für den Fall vorsehen, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Vizepräsidentin Kamala Harris hat in einem Interview mit ABC News behauptet, die Lebensschutzgesetze, welche im letzten Jahr in etlichen Bundesstaaten in Kraft getreten sind, würden das Leben von Frauen gefährden.

Schwangere Frauen, die eine Fehlgeburt oder andere medizinische Notfälle erleiden, würden aufgrund der neuen Gesetze nicht behandelt, sagte die Politikerin der Demokratischen Partei.

Sie erzählte von einer Frau, die wegen einer Fehlgeburt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht hätte. Die Ärzte hätten ihr gesagt sie könnten sie aufgrund des geltenden Abtreibungsverbotes nicht behandeln. Erst als sie eine Sepsis erlitten habe, sei sie behandelt worden. Harris sagte aber nicht, in welchem Bundesstaat dies geschehen sein soll.

Die Lösung sieht sie in einem bundesweit geltenden Abtreibungsgesetz, welches Abtreibung auf Verlangen legalisieren würde. Alle Gesetze, welche die Bundesstaaten beschlossen haben, um Abtreibungen einzuschränken oder zu verhindern, würden dadurch ihre Gültigkeit verlieren. Der Demokratischen Partei ist es bis jetzt nicht gelungen, für dieses Gesetz eine Mehrheit im Kongress zu erreichen.

Alle Lebensschutzgesetze, welche die US-Bundesstaaten verabschiedet haben, enthalten allerdings Ausnahmen für den Fall, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist. Keines der Gesetze untersagt eine Behandlung einer Frau, die eine Fehlgeburt erleidet oder eine Eileiterschwangerschaft hat.

Das Charlotte Lozier Institute hat die Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten ausführlich begutachtet und auch die Rechtslage bei Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften analysiert. Die Wissenschaftler des Institutes bestätigen dass, alle Abtreibungsverbote Ausnahmen für die seltenen Fälle enthalten, in denen eine Abtreibung notwendig ist, um das Leben der Mutter zu retten. Das schließt Fehlgeburten und Eileiterschwangerschaften ein.

 


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