Padua strich in 27 Fällen den zweiten gleichgeschlechtlichen „Elternteil“ aus der Geburtsurkunde

4. September 2023 in Familie


Luca Ciriani, Minister für parlamentarische Beziehungen im Meloni-Kabinett: „In Italien kann die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden, und daher kann nur der Name des leiblichen Elternteils registriert werden.“


Rom (kath.net) Padua ist die erste Stadt in Italien, die damit beginnt, nichtbiologische Eltern aus den Geburtsurkunden von Kindern zu streichen, aber es könnte eine Frage der Zeit sein, bis andere Städte folgen. Das schreibt der „National Catholic Register“. Das Innenministerium der Regierung unter Staatspräsidentin Giorgia Meloni hat im März 2023 angeordnet, Stadträten und lokalen Behörden zu untersagen, dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, auf die Namen beider gleichgeschlechtlicher Paare eingetragen werden. In Padua hatte noch einige Zeit zuvor Bürgermeister Sergio Giordani angekündigt, dass die klassischen Bezeichnungen „Mutter“ und „Vater“ aus Geburtsurkunden gestrichen würden. Nach Bestätigung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage des Urteils des Obersten Gerichtshofs mussten in Padua die Namen von mindestens 27 Frauen aus der Geburtsurkunde entfernt werden (Stand vom 20.7.2023).

Luca Ciriani, Minister für parlamentarische Beziehungen im Meloni-Kabinett, kurz nach Bekanntwerden dieser Nachricht gegenüber RTL: „In Italien kann die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden, und daher kann nur der Name des leiblichen Elternteils registriert werden.“

Aktuelle Regelung ist nach Darstellung des NCR: Bei gleichgeschlechtlichen Paaren darf künftig grundsätzlich nur noch der leibliche Elternteil auf der Geburtsurkunde des von ihnen erzogenen Kindes genannt werden. Bei weiblichen gleichgeschlechtlichen Paaren gilt daher, dass auf der Geburtsurkunde nur die Gebärende als Mutter anerkannt wird; bei männlichen gleichgeschlechtlichen Paaren können die Männer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einen Mann auswählen, der zum rechtlichen Vater bestimmt wird. In beiden Fällen müssen die nicht leiblichen Eltern einen Sonderfall für die rechtmäßige Adoption des Kindes vorbringen. Jedoch könnte sich auch die Adoptionsmöglichkeit ändern, da Meloni eine Änderung der italienischen Verfassung unterstützt, die es gleichgeschlechtlichen Paaren unmöglich machen soll, Kinder zu adoptieren.

In Italien diskutiert das Parlament derzeit über den bemerkenswerten Gesetzentwurf, der das nationale Verbot der Leihmutterschaft sogar auf die Inanspruchnahme von Leihmutterschaftsdiensten im Ausland ausweiten würde, selbst wenn diese Dienste in dem Land, in dem die Leihmutterschaft stattfindet, legal sind. Falls das Gesetz durchkommt, könnten Personen, die dagegen verstoßen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 1 Million US-Dollar belegt werden.

Die Entwicklung in Padua ist jedenfalls direkte Folge der letztjährigen Wahl der neuen italienischen Regierung. Premierministerin Meloni, die sich selbst als „familienfreundlich“ bezeichnet, hat bei zahlreichen Gelegenheiten öffentlich ihren entschiedenen Widerstand gegen Gesetze zum Ausdruck gebracht, die Abtreibung, Sterbehilfe und gleichgeschlechtliche Zivilehe anerkennen.

 


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