Trier Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

6. September 2023 in Deutschland


Eine Angestellte des Bistums wurde von einem Pfarrer jahrelang missbraucht und später zu einer Abtreibung gezwungen. Ackermann hatte dann ihren Namen bekannt gemacht und muss jetzt daher Schadensersatz zahlen


Trier (kath.net)

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist heute von einem Arbeitsgericht in Trier zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Die Frau wurde von ihrem Pfarrer (!) jahrelang missbraucht und später auch zu einer Abtreibung gezwungen. Später hat der Bischof dann den Namen bei einer Videkonferenz bekannt gemacht. Damit habe Ackermann laut dem Gericht "eine erhebliche Berührung" der "persönlichen Belange" der Frau bewirkt. Die Frau erklärte, dass sie durch Bekanntmachung ihres Namens retraumitisiert wurde. Ackermann hat sich  später entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


© 2023 www.kath.net