24. September 2023 in Prolife
Lebensschützer kritisieren, dass das US-Justizministerium offenbar umgekehrt wenig gegen Angreifer auf Lebensschutzzentren unternimmt, während es gleichzeitig Lebensschützer verfolgt und für diese Höchststrafen fordert.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Drei weitere Lebensschützer sind in Washington D.C. wegen einer Protestaktion vor und in einer Abtreibungsklinik schuldig gesprochen worden. Darunter sind Jean Marshall und Joan Bell, zwei Frauen im Alter von 73 beziehungsweise 74 Jahren. (Siehe Foto) Ihnen droht eine Haftstrafe von bis zu 11 Jahren, da sie auf Grundlage des FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) verurteilt worden sind. Das Gesetz soll den freien Zugang zu Kliniken sicherstellen und verbietet, jemand zu verletzen, einzuschüchtern oder zu behindern (durch Gewalt, Androhung von Gewalt oder physische Behinderung), der – im Fall einer Abtreibungsklinik – eine Abtreibung durchführen lässt oder vornimmt.
Die drei Lebensschützer hatten im Oktober 2020 mit sieben weiteren Personen eine Protestaktion vor und in der Surgi-Clinic in Washington D.C. durchgeführt. Die Klinik ist für Spätabtreibungen bekannt.
Laut Anklage hätten sich die insgesamt zehn Personen untereinander und mit anderen „verschworen“, den Zugang zur Surgi-Clinic zu behindern. Die „Verschwörung“ habe das Ziel gehabt, eine Blockade der Klinik durchzuführen, damit dort keine „reproduktiven Gesundheitsleistungen“ vorgenommen werden könnten.
Auf einem Video ist zu sehen, dass die Lebensschützer in der Abtreibungsklinik beten und singen. Sie weigern sich, die Räumlichkeiten zu verlassen.
Lebensschützer kritisieren, dass das Justizministerium unter Präsident Biden Lebensschützer nach dem FACE-Act anklagt und Höchststrafen fordert, gegen die Angreifer auf Lebensschutzzentren aber offenbar wenig unternimmt. Diese Taten könnten ebenfalls unter dem FACE-Act fallen. Die meisten Fälle von Gewalttaten im Zusammenhang mit Abtreibung kämen von radikalen Abtreibungsbefürwortern.
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