GfbV kritisiert Wiederwahl von China in den UN-Menschenrechtsrat scharf

15. Oktober 2023 in Aktuelles


Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert die Wahl von China in den Menschenrechtsrat scharf. Das Land verletzt im grossen Stil Menschenrechte. Die GfbV fordert die Schweiz auf Stellung zu beziehen über ihr Abstimmungsverhalten.


New York (kath.net/ pm)
„China ist für die Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat ungeeignet, da es selbst massive Menschenrechtsverletzungen begeht – insbesondere an seinen ethnischen Minderheiten“, kritisiert Selina Morell, Programmleiterin China bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Heute haben die UN-Mitgliedstaaten 15 neue Mitglieder in den Menschenrechtsrat gewählt. Die Volksrepublik China ist erneut im Rat vertreten – entgegen den Kriterien für die Mitgliedschaft in diesem Gremium und obwohl sich die Menschenrechtslage in China stetig verschlechtert. "Wir hoffen, dass die Schweiz nicht für China gestimmt hat und fordern den Bundesrat auf, klar Stellung zu dieser Wahl zu beziehen“, sagt Selina Morell. Die GfbV befürwortet, dass Russland derweil nicht gewählt wurde.

Zweifelhafte Wiederwahl von China
„Die Wiederwahl in den Rat ist besonders zynisch, da China bekannt dafür ist, die Mitwirkung der Zivilgesellschaft an den Verfahren der UNO notorisch zu blockieren“, kritisiert Selina Morell. Ein tragisches Beispiel ist das Schicksal der Menschenrechtsverteidigerin Cao Shunli: Sie starb im März 2014 an den Folgen nicht behandelter Erkrankungen in einem chinesischen Gefängnis, nachdem sie im September 2013 am Flughafen in Peking verhaftet worden war, von wo sie nach Genf an den UN Menschenrechtsrat fliegen wollte. Verschiedene UN-Gremien haben wiederholt bestätigt, dass sich die Menschenrechtssituation in China zusehends verschlimmert. China konnte indes seine Macht in der UNO kontinuierlich ausweiten und konsolidieren.

Der Menschenrechtsrat
Jedes Jahr im Oktober wählen die 193 UN-Mitgliedstaaten neue Mitglieder für den Menschenrechtsrat. Dieses Jahr bewarben sich 17 Kandidaten um 15 Sitze. Die Amtszeit der Mitglieder des Rates beträgt drei Jahre, sie können nach zwei aufeinander folgenden Amtszeiten nicht sofort wiedergewählt werden. Für China beginnt mit der Wahl nun die zweite Amtszeit.
Für viele Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Aktivist:innen ist der Menschenrechtsrat ein wichtiges Forum, um Machtmissbrauch zu bekämpfen und auf Veränderungen in ihren Ländern zu drängen. Der Erfolg des Rates hängt von der Zusammensetzung seiner Mitglieder und deren Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland ab.

 


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