'Kirchenbeitrag' - Die von den Nazis beabsichtigte Wirkung nimmt seit Jahren zu!

9. November 2023 in Österreich


Grazer Kirchengeschichtler Höfer kritisiert Schweigen und Nichthandeln österreichischer Bischöfe zu den vielen Kirchenaustritten. Kirchenbeitrag ist klar Motiv für zwei Drittel der Austritte: "Wer austritt, hat deswegen nicht seinen Glauben verloren"


Wien (kath.net/rn)
Der Grazer Kirchengeschichtler Rudolf K. Höfer hat in einem Gastkommentar für die "Presse" das Schweigen der österreichischen Bischöfe zu den vielen Austritten aus der katholischen Kirche kritisiert. Höfer erinnert daran, dass 2022 die Austrittszahlen so groß wie nie zuvor waren und das Kirchenbeitragsgesetz seit 1939 gelte und die von den Nazis beabsichtigte Wirkung seit Jahren zunehme. Österreich habe laut Höfer noch immer das Stigma eines NS-Gesetzes, dessen Ziel die Zerstörung der vier Religionsgemeinschaften ist. Andere Länder haben solche Gesetze längst beseitigt.

Höfer erinnert in seinem Kommentar auch an die Freiburger Studie 2019 für Deutschland, die bei angenommenen 0,9 % Austritten jährlich bis 2060 zu einer Halbierung der Mitgliederzahlen führen werde. Allerdings seien in Deutschland 2022 die Austrittszahlen beider Großkirchen auf 2,18 % gestiegen. Daher könnte die Halbierung der Kirchen schon in zwei Jahrzehnten oder sogar früher erreicht werden. In Österreich selbst war 2022 der Rückgang bei 1,96 %, 2024 könnte die Gesamtzahl der Katholiken unter 50 % sein.

Der emeritierte ao. Uniprofessor für Kirchengeschichte der Karl-Franzens-Universität Graz erinnert die Bischöfe daran, dass diese bereits vor einem Vierteljahrhundert ganz klar den Kirchenbeitrag als Motiv für zwei Drittel der Austritte genannt. haben. "Wer ausgetreten ist, hat aber deshalb nicht seinen Glauben verloren, und die Taufe bleibt, auch wenn die Bischöfe mit Strafen und Sanktionen diese Menschen von der Kirche noch zusätzlich entfremden. Gemäß dem katholischen universalen Kirchenrecht sind Strafen nur nach genauer Prüfung zulässig", schreibt Höfer und verweist auf das Bistum Basel, das bereits auf die Eintragung des Austritts in das Taufbuch verzichtet.

Höfer betont dann, dass die bischöflichen Schreiben in Österreich, den Austritt innerhalb einer dreimonatigen Frist zu widerrufen, jedenfalls keine Prüfung eines Glaubensabfalls oder einer Häresie seien. Strafen wären laut dem Kirchenrecht erst erlaubt, wenn diese zwei nach dem Kirchenrecht nachgewiesen wären. Die meisten Katholiken in Österreich treten laut dem Professor nur vom Zahlen und nicht vom Glauben aus, auch wenn viele Themen Anlass dafür bieten können.

Höfer kritisiert dann auch, dass der Kirchenbeitrag von Armen Armut verschärfe, da 2,7 Millionen Menschen in Österreich ein Einkommen unter 11.000 Euro haben. Diese werden in Österreich erst nach "unwürdigem Betteln" in Kirchenbeitragsstellen von der Kirchensteuer befreit. Im Unterschied dazu werden in Deutschland diese automatisch befreit, wenn keine Steuerpflicht bestehe.

Der Theologe schlägt vor, dass auch die Bischöfe über eine Alternative zum derzeitigen System nachdenken sollten und erinnert dazu an Länder wie in Italien oder Spanien, wo man einen gewissen Teil der Steuer unter anderen den Kirchen widmen können. Die Austrittszahlen würden rapide sinken und mit einer demokratische Mitbestimmung über einen Teil des Steueraufkommens würde die Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden.


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