13. November 2023 in Kommentar
Ein von Rom untersagter Synodaler Rat ist das nächste Ziel auf dem schismatischen Kurs der deutschen Laienfunktionäre und ihrer bischöflichen Steigbügelhalter. Der Montagskick von Peter Winnemöller
Linz (kath.net)
Lang erwartet, nun ist er da: Der Synodale Ausschuss. Am frühen Nachmittag des vergangenen Samstags wurde die Pressemeldung verschickt: Der Ausschuss hat sich konstituiert. Zwar fehlten acht Bischöfe bei der Auftaktversammlung, aber das störte die Anwesenden nicht, sich Satzung und Geschäftsordnung zu geben. Die Hälfte der abwesenden Bischöfe hätte vermutlich sowieso zugestimmt, die andere Hälfte der abwesenden Bischöfe wird ohnehin niemals an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen. Damit wäre schon fast alles gesagt, doch eben nur fast. Denn so einiges an diesem Ausschuss, den es gar nicht geben dürfte, ist sonderbar.
Etwas erstaunt durfte man sein, dass die Pressemeldungen zu Beginn und Ende vom Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz versandt wurden. Auch das „ZdK“ hatte wortgleiche Pressemeldungen versandt. Mag man den Service der DBK eben als Service für die teilnehmenden Bischöfe auffassen, so durfte dann doch verwundern, dass das Tagungshotel in Essen die Veranstaltung auf der Beschilderung als eine Veranstaltung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) auswies. Eben jener Verband darf ja, nach Votum der Vollversammlung des Verbandes gerade nicht als Rechtsträger und nicht als Finanzier auftreten. Da aber der Trägerverein des Synodalen Ausschuss immer noch nicht gegründet ist, ist wohl der VDD wohl noch einmal eingesprungen. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Ablehnungen haben keine aufschiebende Wirkung, den Synodalen Weg in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.
Nun sind, so die Nachrichten zum Synodalen Ausschuss Satzung und Geschäftsordnung verabschiedet. Jetzt müssen diese noch von den Vollversammlungen des „ZdK“ und der DBK verabschiedet werden, denn – so die Begründung in der Pressemeldung – diese beiden seien Träger des Synodalen Weges. Man bleibt nicht nur seiner Linie treu, auch den einmal gewählten Narrativen bleibt man treu. Im Grunde sind nämlich die Voten von DBK und „ZdK“ völlig egal. Bereits die Einsetzung des Synodalen Ausschuss dürfte als illegal anzusehen sein, da selbiger dem erklärten Ziel dient, einen von Rom untersagten Synodalen Rat zu gründen. Warum sollte die Versammlung der Bischöfe, von denen gar nicht alle mitwirken, dem Ausschuss einen Anstrich von Legitimität verleihen?
Nun war schon der Synodale Weg eine Versammlung ohne jegliche Legitimität und ohne auch nur die geringste Entscheidungskompetenz. Beschlüsse des Synodalen Weges haben weder für Bischöfe noch für Laien eine bindende Wirkung. Angeblich wurde also von eben jenem Gremium, dem jegliche Legitimität fehlt, ein Synodaler Ausschuss eingesetzt, der sich aber jetzt selber erst einmal gründen und qua selbstgebauter Satzung und Geschäftsordnung selbst ermächtigen, irgendwelche Dinge zu tun. Weil aber die Selbstermächtigung doch nicht reicht, müssen die Träger noch mal nachermächtigen, indem sie Satzung und Geschäftsordnung absegnen. Spätestens jetzt ist man wuschig im Kopf. Und nein, auch der Synodale Ausschuss besitzt keinerlei Legitimität. Man wird jetzt wieder behaupten, böseböse rechtskatholische Kreise wollten den Synodalen Weg – zu dem sich der Ausschuss zurechnet – delegitimieren. Doch man kann nicht delegitimieren, was aus sich heraus keine Legitimität besitzt.
Auch der Synodale Ausschuss besitzt infolgedessen nicht die Kompetenz auch nur den geringsten für Katholiken bindenden Beschluss zu fassen. Dies gilt umso mehr als sich ja nun die angeblich unsinnigen römischen Befürchtungen, die bischöfliche Vollmacht werde durch ein solches Gremium unzulässig eingeschränkt, direkt am Anfang bestätigt haben. Der Synodale Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Dem Ausschuss gehören (sehr theoretisch) 74 Personen an. Wären alle anwesend, was angesichts der Tatsache, dass vier Bischöfe gar nicht mitarbeiten, nie eintreten wird, bräuchte man 50 Stimmen für einen Beschluss. Ohne die vier dauerabwesenden Bischöfe benötigt man satzungsgemäß exakt 47 Stimmen für einen Beschluss. 27 Mitglieder des „ZdK“ plus 20 Mitglieder aus dem Synodalen Weg reichen dafür aus. Mithin können in der realen Konstellation Beschlüsse des Synodalen Ausschuss gegen alle bischöflichen Stimmen gefasst werden. Hier noch irgendeine kirchliche Relevanz herbeizufantasieren, dürfte absoluten Realitätsverlust voraussetzen.
Um es auf dem Punkt zu bringen, auch die gutwilligen unter den Bischöfen könnten sich und damit dem Kirchensteuerzahler die Reisekosten und sonstigen Aufwendungen ersparen. Bischöfe haben in der schönen neuen Kirchenwelt gerade noch einen dekorativen Charakter. Zu sagen haben sie nichts mehr. Um Beschlüsse zu fassen, braucht man sie nicht. Ihre höchst devot bekannt zu gebende Selbstverpflichtung, brav umzusetzen, was die selbsternannten Kirchenreformer beschließen, reicht völlig aus.
Man kann den vier Bischöfen, die nicht mitwirken wirklich sehr dankbar sein, denn allein schon durch die rechnerische Konstellation einer möglichen Beschlussfassung gegen alle anwesenden Bischöfe wird deutlich, wie wenig der Synodale Ausschuss mit der realen Welt der katholischen Kirche zu tun hat. Man mache sich dennoch keine Illusionen. Die teilnehmenden Bischöfe werden brav umsetzen, was man ihnen umzusetzen aufträgt. Mehr und mehr werden – wie jüngst in Speyer geschehen – katholische Gläubige und Priester unter einen immer größeren Druck geraten. Das Problem daran ist vor allem, die Grenze zu erkennen, wo man in einer konkreten Bistumsstruktur oder Pfarreistruktur noch die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche zu erkennen vermag und wo sie nicht mehr zu identifizieren ist.
Die Zugehörigkeit zur Kirche, wie sie das Credo umschreibt, ist heilsnotwendig. Die Zugehörigkeit zu einer schismatischen, häretischen oder apostatischen Gemeinschaft kann schädlich für das Seelenheil und unter Umständen sogar für Katholiken verboten sein. Doch wie kann man das erkennen, wenn einst sicher katholische Bistümer oder Pfarreien nicht plötzlich, sondern sehr langsam, kaum wahrnehmbar und schleichend abfallen. Das nämlich ist das weitaus größte Problem, dass die Prozesse so langsam verlaufen, dass sie unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle bleiben. Es ist ein nachgewiesenes Faktum, dass Menschen sehr, sehr langsam verlaufende Veränderungen nicht wahrnehmen können. Zugleich ist jeder Mensch stetig in der Gefahr überall das Gras wachsen zu hören. Nur weil ein Pfarrer mies predigt, ist er noch lange kein Häretiker. Er ist es selbst dann nicht, wenn er in der Predigt mal ein paar knackige Häresien raushaut. Das ist heute weitaus normaler, als man denkt, denn so manche Häresie tarnt sich unter lauter wirkender Gutheit. Nein, es gehört weit mehr dazu, es gehört die Absicht und der Vorsatz hinzu.
Es bleibt dabei, der Synodale Ausschuss hat den Spaltpilz des Synodalen Weges aufgegriffen und den erklärten Willen gezeigt, diesen weiter und tiefer in die Kirche in Deutschland hinein zu tragen. Insofern kann der Moment kommen, er kann in jedem Bistum und in jeder Pfarrei zu einer anderen Zeit kommen, zu der man den Katholiken nur raten kann, die Zahlung der Kirchensteuer an dieser Stelle zu dieser Zeit nun einzustellen. Schon die Verwendung von Kirchensteuermitteln für den illegalen Synodalen Ausschuss könnte ein valides Argument für die Verweigerung der Kirchensteuerzahlung sein. In dieser Phase des schismatischen Prozesses, denn inmitten eines solchen befinden wir uns, müsste sich vielleicht einmal ein mutiger Bischof finden, der Kriterien klar benennt, anhand derer die Gläubigen erkennen können, wann sie die Kirchensteuer noch zahlen sollten, wann sie diese noch fakultativ zahlen dürfen oder wann der Moment eintritt, ab dem gläubige Katholiken auf keinen Fall mehr zahlen sollten. So absurd es erscheinen mag, es kann der Moment kommen, da die Weigerung der Kirchensteuerzahlung der Akt eines Bekenners sein könnte.
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