Türkei: Mörder von christlichem Journalisten aus Haft entlassen

19. November 2023 in Aktuelles


Mörder des türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink wegen "guter Führung" vorzeitig frei.


Istanbul (kath.net/ KAP)
16 Jahre nach dem Mord an dem christlichen türkisch-armenischen Journalisten und Intellektuellen Hrant Dink ist der Täter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Der für den Mord sowie wegen unerlaubten Waffenbesitzes 2011 zu einer Haftstrafe von knapp 23 Jahren verurteilte Ogün Samast kam wegen guter Führung nun frei, wie das türkische Justizministerium laut Medienberichten am Donnerstag bekanntgegeben haben.
Dink war vom damals 16-jährigen Samast am 19. Jänner 2007 vor dem Redaktionsgebäude der Wochenzeitung "Agos" in Istanbul auf offener Straße erschossen worden. Als Chefredakteur der Zeitung trat Dink für die Aussöhnung von Türken und Armeniern ein. Bei Rechtsnationalisten war er verhasst, weil er für eine Anerkennung des türkischen Völkermordes an den Armeniern eintrat. Vor seiner Ermordung war Dink wegen "Verunglimpfung des Türkentums" in mehreren seiner Artikel verurteilt worden.
Nach dem Attentat war Samast vom Tatort geflohen, wurde aber am nächsten Tag an einem Busbahnhof im Nordosten der Türkei festgenommen. Die Polizisten, die Samast aufgriffen, hätten Dinks Mörder als Helden gefeiert und mit ihm hinter einer türkischen Flagge für ein Foto posiert, erinnerte das Nachrichtenportal "AsiaNews" am Freitag.

EGMR verurteilte Türkei
Trotz Hinweisen auf eine Verstrickung von Behördenvertretern in die Ermordung Dinks entschied die türkische Justiz in Prozessen 2011 und 2012, das Verbrechen sei keine breit angelegte Verschwörung. Neben dem zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährigen Samast wurde ein Rechtsradikaler wegen Anstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt. 2021 verhängte ein Gericht Haftstrafen gegen drei angeklagte Hintermänner der Tat.
Die Türkei war 2010 wegen des Mordfalls Dink vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die türkischen Behörden hätten das Leben des ermordeten Journalisten nicht ausreichend geschützt, urteilten die Straßburger Richter.

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