21. November 2023 in Prolife
Paulette Harlow hat gesundheitliche Probleme. Ihr Anwalt hofft, dass eine mögliche Haftstrafe in Hausarrest umgewandelt wird. Der Frau drohen bis zu 11 Jahre Haft.
Washington D.C. (kath.net/CNA/jg)
Die 75jährige Paulette Harlow wurde von einem Gericht in Washington D.C. nach dem FACE-Act schuldig gesprochen, weil sie an einer Protestaktion vor einer Abtreibungsklinik teilgenommen hat. Ihr drohen bis zu 11 Jahre Haft, drei Jahre überwachte Freilassung und eine Geldstrafe bis zu 250.000 US-Dollar.
Harlow und neun weitere Lebensschützer haben am 22. Oktober 2020 eine Sitzblockade vor einer Abtreibungsklinik durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten damit den Zugang zur Klinik unmöglich gemacht. Das sei ein Verstoß gegen den FACE-Act, der den Zugang zu Kliniken sicherstellen soll und darüber hinaus eine „Verschwörung“ um andere daran zu hindern ihr „Recht auf reproduktive Gesundheitsdienste“ in Anspruch zu nehmen.
Am 19. März 2024 wird eine Anhörung stattfinden, welche als eine der Grundlagen für die Bemessung der Strafe herangezogen werden wird. Da Harlow gesundheitliche Probleme hat, hofft ihr Verteidiger, dass eine mögliche Haftstrafe in Hausarrest umgewandelt wird.
Die Protestaktion der Lebensschützer fand vor und in der Klinik von Dr. Cesare Santangelo statt, der auch Spätabtreibungen durchführt. Die Lebensschutzorganisation Live Action hat im Jahr 2019 Santangelo verdeckt gefilmt. Auf der Aufnahme sagt er, er würde ein Kind sterben lassen, welches einen Abtreibungsversuch überlebt hat und dabei auf die Welt gekommen ist.
Im September sind weitere Demonstranten, die an der Protestaktion teilgenommen haben, unter dem FACE-Act verurteilt worden. Sie sind derzeit in Haft und warten auf die Verkündigung ihrer Strafe.
Der FACE-Act untersagt „gewalttätiges, bedrohliches, schädigendes und behinderndes Verhalten, das darauf abzielt, das Recht zu verletzen, einzuschüchtern oder zu beeinträchtigen, reproduktive Gesundheitsdienste zu suchen, zu erhalten oder anzubieten.“ Das Gesetz wurde 1993 verabschiedet, um sowohl den Zugang zu Abtreibungskliniken als auch zu Lebensschutzzentren sicher zu stellen. In der Praxis wurde das Gesetz fast ausschließlich gegen Lebensschützer angewendet, die vor Abtreibungskliniken protestiert haben.
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