Staatsanwalt steht in Vatikan-Finanzprozess in der Kritik

24. November 2023 in Aktuelles


Verteidiger von angeklagtem Kardinal Becciu sieht Vorwürfe gegen seinen Mandanten widerlegt - Urteil im Prozess rund um ein für den Vatikan verlustreiches Immobiliengeschäft in London soll Mitte Dezember fallen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Anwalt von Kardinal Angelo Becciu (Archivfoto) hat im Vatikan-Finanzprozess die vatikanische Staatsanwaltschaft angegriffen. Es sei versucht worden, ein Monster aus dem 75 Jahre alten Geistlichen zu machen, sagte Fabio Viglione am Mittwoch vor Gericht. Staatsanwalt Alessandro Diddi habe vorverurteilend und suggestiv argumentiert, aber keine echten Beweise gegen Becciu präsentiert. Die Vorwürfe seien widerlegt; der Kardinal habe nicht einen Cent für persönliche Zwecke entwendet.

Ähnlich argumentierte Beccius zweite Anwältin, Maria Concetta Marzo. Der Kardinal sei mitnichten der "Regisseur" von Finanzgeschäften gewesen, sagten die Verteidiger. Er habe eher eine administrative Rolle gehabt. Die Verantwortung für das fragliche Geschäftsgebaren habe unter anderem der frühere Verwaltungsleiter im vatikanischen Staatssekretariat, Alberto Perlasca, getragen.

In dem Prozess geht es hauptsächlich um ein verlustreiches Immobiliengeschäft in London, das das vatikanische Staatssekretariat ab 2014 tätigte. Becciu hatte damals als sogenannter Substitut eine Schlüsselrolle in der Kirchenleitungsbehörde. Perlasca war ihm direkt unterstellt; heute tritt er als wichtiger Zeuge der Anklage und als geschädigte Partei in dem Prozess auf.

Mit Becciu steht erstmals ein Kardinal im Vatikan als Angeklagter vor Gericht. Am Mittwoch verfolgte er die Ausführungen seiner Verteidiger, ohne dabei größere Reaktionen zu zeigen.

Vatikan-Staatsanwalt Diddi fordert für Becciu sieben Jahre und drei Monate Haft sowie eine Geldstrafe von rund 10.000 Euro wegen Veruntreuung, Amtsmissbrauchs und Verleitung zur Falschaussage. Auch den weiteren neun Angeklagten drohen Haft- und Geldstrafen.

Die Verteidiger des Kardinals werden am 6. Dezember erneut das Wort ergreifen. Dann stellt sich auch heraus, ob sie auf Freispruch plädieren. Das Urteil soll um den 16. Dezember fallen.

Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

(www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


© 2023 www.kath.net