12. Dezember 2023 in Kommentar
Frag den Theologen – „Durchgängige Demokratisierung kirchlicher Entscheidungen wäre mit ihrer apostolischen Verfassung unvereinbar, da Autorität des Petrus- und Aposteldienstes unteilbar ist. Synodale Strukturen … spielen dennoch eine wichtige Rolle“
Salzburg (kath.net/Antonius) kath.net übernimmt den Beitrag von Pater DDr. habil. Dominikus Kraschl OFM aus dem „Antonius“ in voller Länge und dankt der Zeitschrift der österreichischen Franziskaner für die freundliche Erlaubnis zur Weiterveröffentlichung.
Frage: Manchmal hört man Sätze wie «die Kirche sei kein Parlament». Gleichzeitig werden Beschlüsse wie jetzt bei der Weltsynode nach Beratungen durch Mehrheiten entschieden. Für mich ist da kein großer Unterschied erkennbar. Wie demokratisch ist Kirche? Alois G. (62), Wels
P. Dominikus: Die katholische Kirche ist kein Staatswesen. Damit ist sie weder Monarchie, Oligarchie noch Demokratie. Und sie hat auch keine Regierung oder ein Parlament. Schließt das demokratische Elemente, Strukturen und Prozeduren aus? Keineswegs!
Betrachten wir einige Beispiele: Das Kollegium der Kardinäle wählt den Papst, Mönche wählen ihren Abt, die Pfarrgemeindemitglieder wählen den Pfarrgemeinderat und anderes mehr.
Nun könnte man fragen: Warum werden in der Kirche nicht viel mehr oder sogar alle Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse ermittelt? Und: Gibt es Grenzen solcher Entscheidungsfindung?
Die Kirche ist göttlichen Ursprungs
Ja, es gibt Grenzen. Die Kirche ist ihrem Selbstverständnis zufolge göttlichen Ursprungs. Sie verdankt sich dem Wirken des dreieinen Gottes, von dem sie ihr Wesen, ihre Sendung und ihre Verfassung empfangen hat.
Was ihre Verfassung betrifft, ist die Kirche apostolisch. So formuliert es das große, nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis. Jesus Christus selbst hat das Kollegium der Apostel eingesetzt. Damit hat er den Aposteln und ihren Nachfolgern, den Bischöfen, den Dienst der Leitung, der Lehre und der Heiligung übertragen. Dem Nachfolger Petri kommt dabei die Aufgabe der Leitung der Universalkirche zu:
«Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden...» (CIC, Can. 331)
Leitungsdienst ist Aposteldienst
Den (Diözesan)Bischöfen hingegen kommt die Leitung einer Teilkirche zu. Sie «empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.» (CIC, Can. 375)
Eine durchgängige Demokratisierung kirchlicher Entscheidungen wäre mit ihrer apostolischen Verfassung unvereinbar, da die Autorität des Petrus- und Aposteldienstes unteilbar ist. Synodale Strukturen und Prozeduren spielen dennoch eine wichtige Rolle: etwa, wenn es um das gemeinschaftliche Hinhören auf Gott und die Unterscheidung der Geister geht. In diesem Sinn kommt Bischofssynoden zwar keine entscheidende, wohl aber eine einheitsfördernde und beratende Funktion zu:
«Die Bischofssynode ist eine Versammlung von Bischöfen, die, aus den verschiedenen Gegenden der Erde ausgewählt, zu bestimmten Zeiten zusammenkommen, um die enge Verbundenheit zwischen Papst und Bischöfen zu fördern und um dem Papst bei Bewahrung und Wachstum von Glaube und Sitte, bei Wahrung und Festigung der kirchlichen Disziplin mit ihrem Rat hilfreich beizustehen und um Fragen bezüglich des Wirkens der Kirche in der Welt zu beraten.» (CIC, Can. 342)
Was kann Synode?
Bezüglich der Kompetenzen einer Bischofssynode hält der Codex Iuris Canonici fest:
«Sache der Bischofssynode ist es, über die Verhandlungsthemen zu beraten und Wünsche zu äußern, nicht aber diese zu entscheiden und über sie Dekrete zu erlassen, wenn nicht in bestimmten Fällen der Papst ihr Entscheidungsgewalt übertragen hat, in diesem Fall ist es seine Sache, die Entscheidungen der Synode in Kraft zu setzen.» (CIC, Can. 343)
Es wäre mehr zu sagen. Doch halten wir fest: Ja, es gibt in der Kirche demokratische Elemente, Strukturen und Prozeduren. Es gilt aber auch und noch mehr: Die Kirche ist auf das Fundament der Apostel gegründet, der Eckstein ist Jesus Christus selbst (Eph 2,20). Die apostolische Verfassung der Kirche ist für sie selbst eine unverfügbare Vorgabe. Bezüglich ihrer Ausgestaltung bestehen jedoch erhebliche Spielräume.
P. DDr. Dominikus Kraschl OFM (Link) lehrt Philosophie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz und am Internationalen Theologischen Institut Trumau
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