9. Dezember 2023 in Prolife
Passauer Bischof bezeichnet die Begründung des Verfassungsgerichtes, das sich auf die persönliche Autonomie beruft, die auch ein selbstbestimmtes Sterben einschließe, als einen Dammbruch für unsere immer noch christlich geprägte Kultur.
Passau (kath.net/pbp) Assistierter Suizid darf kein Geschäftsmodell in kirchlichen Einrichtungen werden – hierfür appellierte Bischof Dr. Stefan Oster SDB bei seiner Ansprache zum Festakt zum 25-jährigen Bestehen des Malteserstifts in Passau. Der Bischof betonte, das Bundesverfassungsgericht habe 2020 Suizidbeihilfe als Geschäftsmodell grundsätzlich ermöglicht und den Gesetzgeber beauftragt, diese Möglichkeit zu regulieren. Bislang seien die Versuche, einen Gesetzesentwurf dazu zu verabschieden an fehlenden Mehrheiten gescheitert. Daher seien die Dinge offen und noch nicht reguliert. Bischof Oster bezeichnete die Begründung des Verfassungsgerichtes, das sich auf die persönliche Autonomie beruft, die auch ein selbstbestimmtes Sterben einschließe, als einen Dammbruch für unsere immer noch christlich geprägte Kultur. Der christliche Freiheits- und Würdebegriff habe seine Wurzeln in Gott, der das Leben schenkt und wieder entzieht. Deshalb sei das Leben selbst unverfügbar - vom Anfang bis zum Ende.
Daher appellierte er an alle Anwesenden: „Wir benötigen Regularien für unsere kirchlichen Einrichtungen, die es verunmöglichen, dass assistierter Suizid als Geschäftsmodell bei uns möglich ist.“ Jede und jeder, der freiwillig in ein kirchliches Seniorenheim gehe, solle sich verlassen können, dass es Assistierten Suizid bei uns nicht gebe. Alte Menschen bräuchten in dieser Hinsicht einen „safe space“, der es verunmögliche, dass sie unter psychischen Druck gesetzt werden, weil sie von anderen zu sehr als Last empfunden würden. „Wir sind Dienerinnen und Diener des Lebens - und nicht des Todes“, betonte der Bischof. Deshalb müsse Menschen auch die Angst davor genommen werden, einem einsamen oder qualvollen Tod entgegenzugehen. „Wir haben viele Möglichkeiten, vor allem in der palliativen Medizin“, sagte Bischof Oster und ergänzte: „Die soziale Qualität einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie sie mit den Schwachen umgeht. Gerade alte Menschen verdienen unsere Zuwendung. Und gerade für sie müssen wir diese Türe zuhalten, damit kirchliche Einrichtungen Räume des Lebens bleiben. Selbstverständlich wollen wir auch Menschen sein, die beim Sterben begleiten - aber eben genau darin die Würde der Menschen bis zu ihrem Lebensende achten. Damit geben wir auch ein Zeugnis dafür, dass wir Hoffnung haben auf das größere Leben, das nach dem Tod kommt“, so der Bischof abschließend.
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