23. Februar 2024 in Prolife
Bätzing bei DBK-Vollversammlung: „Deshalb haben wir bewusst den Schutz des Lebens vom ersten bis zum letzten Augenblick auch in diese Erklärung aufgenommen“ - Parteiprogramm der AfD zeigt: Partei will keine Veränderungen beim Abtreibungsgesetz
Augsburg (kath.net/rn) Der Lebensschutz war eines der Themen, über das im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung gesprochen wurde. Das erwähnte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, in der Abschlusspressekonferenz, auf Pressenachfrage. Der DBK-Vorsitzende stellte fest, „dass ja manchmal so getan wird, als sei die AFD mit ihrem Wahlprogramm und den Aussagen zum Lebensschutz der katholischen Kirche sehr nahe. Bätzing meinte, dass dies mitnichten der Fall sei. "Deshalb haben wir bewusst den Schutz des Lebens vom ersten bis zum letzten Augenblick auch in diese Erklärung aufgenommen.“ Der Lebensschutz „ist ein Proprium der christlichen Kirchen und der katholischen Kirche“.
Zum Thema erläuterte Bätzing weiter: „Fragen Sie AfD-Politiker und –Politikerinnen, was sie meinen, wenn sie von ‚Lebensschutz‘ reden und wen sie meinen, wenn sie von Lebensschutz reden – darüber müssen wir diskutieren.“
Noch einmal betonte der DBK-Vorsitzende: Der Lebensschutz „ist ein Proprium der Kirche, aber wir teilen es nicht mit den Aussagen, die in möglichen Parteiprogrammen stehen“. Zur Pro-Abtreibungs-Politik von Grünen und anderen Parteien gab es von Bätzing übrigens keine Stellungnahme.
Auch die AfD will übrigens keine Änderungen beim deutschen Abtreibungsgesetz. Dies geht aus dem Programm der AfD hervor. Denn im AFD-Parteiprogramm steht folgendes zum Lebensschutz: "Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht jedoch Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten will die AfD durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorbeugen, insbesondere den lebensrettenden Ausweg der Adoption erleichtern und fördern. Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt ....Die Gesellschaft muss in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Diesen Bedarf erkennt man daran, dass seit Jahren in Deutschland jährlich rund 100.000 ungeborene Kinder getötet werden, was der Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht. Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung von Abtreibungen. Sie muss stattdessen dem Schutz des Lebens dienen. ... Bei der Beratung muss explizit über den Entwicklungsstand der ungeborenen Kinder und mögliche Spätfolgen einer Abtreibung aufgeklärt werden, wie z. B. das Post-Abortion-Syndrom (PAS). Eine Abtreibung ist meldepflichtig, Verstöße dagegen sind zukünftig zu
ahnden. Die Abtreibungsstatistik soll dadurch die wirkliche Zahl der Abtreibungen wiedergeben. Die Entscheidung über eine Abtreibung muss natürlich bei der Mutter bzw. bei den Eltern liegen, dennoch lehnen wir alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären. ..."
Foto Bischof Bätzing am Rande dieses Pressegespräches © Deutsche Bischofskonferenz/Marko Orlovic
Der DBK-Vorsitzende Bischof Bätzing spricht in der Abschlusspressekonferenz der DBK-Frühjahrsvollversammlung das Thema Lebensschutz an (ab Min. 42,28):
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