Der tote Winkel der „deutschen Kirche“ – nicht identisch mit der katholischen Kirche in Deutschland

2. April 2024 in Kommentar


„Wer den Aufruf des Papstes zu einer Neuevangelisierung Deutschlands stur ignoriert, der gewinnt die verlorene Autorität in Glaubensfragen gewiss nicht zurück mit Ausflügen in den deutschen Wahlkampf.“ Von Gerhard Card. Müller, Rom


Rom-Bonn (kath.net) Zwei Bemerkungen zum Interview von Bischof Bätzing in „Bild am Sonntag“ und katholisch.de:

1.    Kirche und Theologie

Mit spöttischem Unterton versuchte ihr derzeitiger Vorsitzende der meine Kritik an der Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zum politischen Extremismus in Deutschland zu relativieren (in: Die Tagespost, 21. März 2024, S. 9). So sein Originalton: „Kardinal Müller ist ein emeritierter Kardinal, der keine Aufgabe mehr hat. Er nimmt zu vielen Entwicklungen in der ganzen Welt Stellung. Manchmal etwas sehr vorschnell.“

Wer sich auch nur ein wenig in der katholischen Theologie auskennt, müsste wissen, dass die Kardinäle der römischen Kirche nicht „emeritiert“ werden, sondern nur mit dem 80. Geburtstag das Recht auf die Papstwahl verlieren, aber dennoch Berater und Mitarbeiter des Papstes bleiben. Emeritiert im kirchenrechtlichen Sinne werden kann ein Bischof, der einer Diözese vorsteht, oder ein befristetes Kirchenamt innehat (z. B. Apostolischer Nuntius, Präfekt eines Dikasteriums an der römischen Kurie). Ein Bischof hat aufgrund seiner sakramentalen Weihe bis zu seinem Tod Anteil an der Sendung der Kirche, das Wort Gottes zu predigen, die Eucharistie und die anderen Sakramente zu feiern und an der Leitung der Kirche mitzuwirken, etwa auf einer römischen Synode oder einem ökumenischen Konzil (vgl. II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium 20; 24-29).

Anders verhält es sich bei öffentlichen Stellungnahmen zu Fragen von Theologie und Kirche. Sie hängen von der Kompetenz und nicht vom Amt ihres Autors ab.

2.    Kirche und Politik

Hier zeigt sich wieder einmal der tote Winkel der „deutschen Kirche“, die nicht identisch ist mit der katholischen Kirche in Deutschland: Man vermischt Politik und Evangelium. Wer den Aufruf des Papstes zu einer Neuevangelisierung Deutschlands stur ignoriert, der gewinnt die verlorene Autorität in Glaubensfragen gewiss nicht zurück mit Ausflügen in den deutschen Wahlkampf.

Die Bischofskonferenz ist gerade kein Instrument des Staates, sondern eine Einrichtung der universalen Kirche, die vom Papst als Nachfolger Petri geleitet wird. Die Kirche erwartet vom Staat nur die Garantie der privaten und öffentlichen Religionsfreiheit. Sie respektiert die relative Autonomie eines demokratischen Rechtstaates und der irdischen Wirklichkeiten wie Staat, Justiz, Kunst, Wissenschaft (vgl. II. Vatikanum, Die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ 36).
Sie hat aber gegebenenfalls die prophetische Autorität, die staatliche Machtausübung in ihre Schranken zu weisen, wenn die Grenzen zum Totalitarismus und seelenlosen Bürokratismus überschritten und wenn die fundamentalen Menschenrechte missachtet werden (z.B. die heilige Pflicht zum Widerspruch gegen Angriffskriege, zu staatlichen Auftragsmorden und Folter, zur Verhöhnung und Verfolgung politischer Gegner).

In der Bundesrepublik Deutschland sind es die Organe des Staates selbst, die die Bürger gegen Verbrechen (Polizei, Justiz) und das Grundgesetz gegen ihre Feinde schützen (Verfassungsgericht).

Im öffentlichen Diskurs sollen sich Christen aufgrund ihrer Überzeugung von der unveräußerlichen Menschenwürde beteiligen mit ihrer Fachkompetenz, während die institutionelle Kirche sich neutral gegenüber den politischen Parteien zu verhalten hat. Diese haben sich ohne kirchliche Schützenhilfe selbst um das Vertrauen ihrer Wähler zu bemühen.

Mit ihrer moralischen Kompetenz können die Bischöfe jedoch von allen Politikern die Orientierung am Gemeinwohl einfordern. Gerade von ihnen kann man den Einsatz für die grundlegenden Menschenrechte erwarten, die allem staatlichen Handeln als Maß und Kriterium vorausliegen. Es ist ihre Pflicht für die Würde des Menschen und das unveräußerliche Recht auf das Leben einzutreten von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod (gegen den Infantizid, die Entwürdigung von Frauen und Kindern im Milliardengeschäft der Leihmutterschaft, die Euthanasie an Alten und Kranken).

Vor jeder Stellungnahme zu politischen Fragen sollte man vorher die „Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute“ konsultieren, in der das II Vatikanum der Kirche einen Kompass für ihren Kurs in einer pluralistischen Gesellschaft an die Hand gegeben hat:

„Die Kirche, die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch an irgendein politisches System gebunden ist, ist zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person. Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiert voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen“ (Gaudium et spes 76).

Archivfoto Kardinal Müller in seiner Titelkirche St. Agnese in Agone (c) kath.net


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