17. Mai 2024 in Aktuelles
Eltern kleiner Kinder können künftig frei wählen, ob sie die ihnen zustehende Unterstützung zb. Eigenbetreuung durch einen Elternteil, für Großelternbetreuung, für Betreuung durch Tagesmutter oder in Kita bekommen wollen.
Warschau (kath.net/pl) Das polnische Parlament hat das Gesetz zur Unterstützung der Eltern mit dem Namen „Aktive Eltern“ verabschiedet. Neu daran ist, dass auch die häusliche Betreuung von Kleinkindern staatlich gefördert wird, nicht nur die außerhäusliche Betreuung, wie im deutschsprachigen Raum meist üblich. Eltern können frei wählen, ob sie die ihnen zustehende Unterstützung beispielsweise durch Eigenbetreuung durch einen Elternteil ausgeben wollen oder für Betreuung durch Großeltern des Kindes, für Betreuung durch eine Tagesmutter oder in einer Kita bekommen wollen. Damit entsteht echte Wahlfreiheit für die jungen Eltern. Obendrein wird die massive Benachteiligung jener Elternteile, die ihre Kinder in Eigenleistung oder durch Großeltern betreuen lassen wollen und dafür keine staatliche Förderung erhalten, abgeschafft.
Eltern können bis zu 1.500 Złoty pro Monat erhalten, das entspricht etwa 350 Euro. Das Geld wird von der Sozialversicherungsanstalt bezahlt, die Zahlung beginnt im Oktober.
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