Biologischer Mann fühlt sich als Frau, will ins Frauen-Fitnessstudio

7. Juni 2024 in Deutschland


Die Inhaberin lehnt ab und bekommt daraufhin einen Brief von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman.


Berlin (kath.net/jg)
Ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, hat Ende März versucht, sich in einem Frauen-Fitnessstudio in Bayern anzumelden. Die Person hat nach Angaben des Fitnessstudios keinen Ausweis vorgelegt, der sie juristisch als Frau identifiziert und habe sich auch keiner „geschlechtsangleichenden Operation“ unterzogen. Die Inhaberin berief sich auf das Hausrecht und lehnte ab.

„Das würde mein komplettes Geschäftskonzept konterkarieren. Ich habe meinen Kundinnen Schutz versprochen, sie haben sich bei mir angemeldet, weil sie nicht mit Männern trainieren, duschen oder sich umziehen möchten“, sagt die Inhaberin im Interview mit NiUS.de.

In ihrem Fitnesstudio gibt es nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide und nur eine Dusche. Zwanzig Prozent der Mitglieder seien Musliminnen, die es sicher nicht akzeptieren würden, mit einem biologischen Mann zu trainieren. Sie habe auch Frauen, die traumatisiert seien. Die Frauen kämen in ihr Studio um „in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“, sagt sie wörtlich.

Im Interview mit NiUS.de sprechen zwei Frauen davon ihre Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, Zugang zum Fitnessstudio bekäme.

Im Mai kommt ein Brief der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman, an das Fitnessstudio. Darin wird festgestellt, dass es sich „um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Anm.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“ könnte. Das AGG-Merkmal Geschlecht schütze auch „trans* Frauen“, und zwar „unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durch geführt hat“.

Atamans Antidiskriminierungsstelle schlägt dann vor, „zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“

Das von den Regierungsparteien beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“ tritt erst am 1. November in Kraft. Es hebt die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervor. Wörtlich ist auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zu lesen: „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt.“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat im Zusammenhang mit dem AGG in einem Interview mit dem ZDF ebenfalls betont, dass das Hausrecht unangetastet bleibt und sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schutzräumen, wie etwa Frauen-Fitnessstudios oder Umkleideräumen, die Eigentümer bestimmen würden, wer diese benutzen dürfe und wer nicht. Sie dürften dabei auch auf das biologische Geschlecht abstellen, sagt Buschmann.

Die Eigentümerin des Frauen-Fitnessstudios will nicht aufgeben. Sie habe viel Unterstützung sowohl von Frauen als auch von Männern erhalten und sei sich sicher, dass das der richtige Weg sei.

 


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