20. Juni 2024 in Prolife
Dies gab das Innenministerium des deutschen Bundeslandes auf eine Anfrage bekannt. Mahnwachen und Gebetsaktionen hätten nicht gegen die Vorgaben verstoßen.
Stuttgart (kath.net/jg)
Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg hat es in den vergangenen zehn Jahren keinen einzigen Fall von „Gehsteigbelästigung“ gegeben. Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor, berichtet der Nachrichtendienst IDEA.
Die Ampel-Regierung hat einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine Bannmeile von 100 Metern um Schwangerschaftskonfliktberatungszentren und Abtreibungskliniken einführen soll. Dort sollen „bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ verboten sein.
Lebensschutzorganisationen weisen darauf hin, dass „Gehsteigbelästigungen“ in der Praxis nicht vorkommen. Das Innenministerium von Baden-Württemberg gab in seiner Antwort auf die Anfrage bekannt, dass es die polizeiliche Statistik ausgewertet und eine Anfrage an die Versammlungsbehörde gerichtet habe. Diese hätten ergeben, dass es wiederholt Mahnwachen und Gebetsaktionen vor Abtreibungseinrichtungen gegeben hat.
Diese Veranstaltungen sind erlaubt, wenn schwangeren Frauen „nicht die eigene Meinung aufgedrängt“ wird und sie „nicht zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf“ für die Schwangere werden. Laut Innenministerium sind keine Fälle bekannt, in diese Vorgaben verletzt worden wären.
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