Nordirland: Frau wegen Gebet vor Abtreibungsklinik verhaftet

11. August 2024 in Prolife


Es sei ‚beunruhigend’, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete, sagt Claire Brennan. Sie will die Anklage anfechten.


Coleraine (kath.net/LifeNews/jg)
In Coleraine (Nordirland) steht die 52-jährige Claire Brennan vor Gericht, weil sie innerhalb der Bannmeile um ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, gebetet hat.

Brennan war mit einem zweiten Beter im Oktober 2023 vor dem Causeway Hospital in Coleraine verhaftet worden, weil sie angeblich gegen die innerhalb der Bannmeile geltenden Vorschriften verstoßen hat. Sie hat das „Vater unser“ gebetet. In den Händen hat sie ein Transparent gehalten, auf dem Maria, die Mutter Jesu, abgebildet war.

Nur einen Monat zuvor ist in Nordirland ein Gesetz in Kraft getreten, welches Hilfsangebote für Schwangere und Gebete innerhalb eines Umkreises von 150 Metern um eine Abtreibungsklinik oder ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, verbietet.

Die Polizei forderte Brennan zunächst auf, sie solle sich an einen Ort außerhalb der Bannmeile begeben. Brennan weigerte sich und antwortete den Polizisten, dass sie nichts Unerlaubtes tue. Sie habe „die moralische Pflicht, hier zu bleiben und zu beten“, sagte sie wörtlich.

Die Polizisten verhafteten sie daraufhin. Wenn sie schuldig gesprochen wird, droht ihr eine Geldstrafe bis zu 2.500 Pfund.

Gemeinsam mit dem Christian Legal Center will sie die Anklage anfechten. Es sei „beunruhigend“, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete. Wenn man nicht einmal ein Gebet gegen Abtreibung vor einer Klinik sprechen könne ohne kriminalisiert zu werden, dann sei niemand mehr frei, sagte sie in einem Inteview.

Gegner des Bannmeilen-Gesetzes vertreten die Ansicht, es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere gegen die dort garantierte Religions- und Redefreiheit. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat hingegen entschieden, dass das Gesetz mit der EMRK kompatibel sei.

 


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