Dicke Watsche für deutsche Innenministerin Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt ihr Compact-Verbot

15. August 2024 in Aktuelles


Rücktrittsforderungen gegen die unbeliebte SPD-Bundesministerin werden lauter - Das rechtsextreme Magazin kann unter Auflagen vorläufig wieder erscheinen


Leipzig (kath.net) „Breaking News: Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Compact-Entscheidung zu einem verfassungswidrigen Verein erklärt und soeben verboten.“ Mit derart schwarzem Humor reagiert auf X der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf die gestrige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins teilweise zu kippen. Das Magazin kann unter gewissen Auflagen vorläufig weiterhin erscheinen, nach dieser Eilentscheidung steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Rechtsanwalt Steinhöfel zitiert aus dem Urteil: „Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in  den Ausgaben des 'COMPACT-Magazin für Souveränität' die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt  derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ Steinhöfel, der u.a. auch Julius Reichelt („Nius“) und Birgit Kelle juristisch vertritt, fordert den Rücktritt der Bundesministerin.

Selbst die ARD kommt nicht umhin festzustellen, dass sich Faeser mit dem Verbot des Magazins Zensurvorwürfe eingehandelt hat, und dass ihr Ministerium in der rund 80-seitigen Ausführung zum Verbot keine zwei Seiten zum Thema Pressefreiheit übrig gehabt habe.

Hintergrund: Am 16.7.2024 hatte das Bundesinnenministerium in einer weiterhin abrufbaren Pressemitteilung (Link) bekanntgegeben, dass „ein harter Schlag gegen die rechtsexremistische Szene“ durchgeführt worden sei. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Die Pressemitteilung informiert außerdem: „339 Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht.“ Direkt nach diesem Vorgang erhob sich auch von anerkannten demokratischen Persönlichkeiten bereits erste Kritik gegen dieses Verbot, außerdem wurde kritisiert, dass die Presse offenbar bereits vorinformiert gewesen war und den Chefredakteur des Magazins (Jürgen Elsässer) im Bademantel ablichtete, als die Polizei morgens um 6 Uhr bei ihm Einlass zur Hausdurchsuchung forderte – diese Bilder wurden ungeniert veröffentlicht.

Auch Wolfgang Kubicki, Bundestags-Vizepräsident und FDP-Politiker, kritisiert das Vorgehen von Faeser. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, vertrat Kubicki gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der „Berliner Morgenpost“ erläuterte er, dass es „in einem Rechtsstaat hilfreich“ sei, „vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen, zumal als Verfassungsministerin“. Damit habe Nancy Faeser Jürgen Elsässer „einen vermeidbaren Etappensieg beschert.“ Vermutlich werde das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob Medienerzeugnisse überhaupt via Vereinsverbot eliminiert werden könnten. Denn stehe „nur eine Einzelperson hinter einem Publikationsorgan, dürfte das Vereinsrecht schon nicht mehr anwendbar sein“.

 


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