Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine

24. August 2024 in Chronik


Die mittlere Dauer zwischen Antrag und Ausführung beträgt 11 Tage. Der assistierte Suizid ist mittlerweile nicht mehr nur ein Ausweg für todkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase.


Ottawa (kath.net/jg)
Der medizinisch assistierte Suizid ist in Kanada längst nicht mehr nur ein „Ausweg“ für Menschen, deren Tod kurz bevorsteht, sondern wird zunehmend zur Routine. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Ethics and Public Policy Center in Washington D.C., berichtet der Catholic Herald.

Kaum ein Antrag auf assistierten Selbstmord werde von den Ärzten abgelehnt. Der Median der Zeit, die zwischen dem Antrag und dem Tod liegt, beträgt 11 Tage, heißt es in dem Bericht weiter. Das bedeutet, dass in der Hälfte der Fälle weniger als 11 Tage zwischen dem schriftlichen Antrag und dem Tod liegen. Entgegen der Behauptungen von Richtern und Politikern sei der medizinisch assistierte Suizid kein „letzter Ausweg“ mehr, stellen die Autoren des Berichts fest.

Der Oberste Gerichtshof von Kanada hat den assistierten Suizid 2015 legalisiert. Seither sind die Kriterien, unter denen er zulässig ist, deutlich erweitert worden. 2019 hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Quebec die geltende Regelung als verfassungswidrig befunden, weil sie den assistierten Suizid Menschen verweigert hat, die nicht am Ende ihres Lebens stehen. In der Folge wurden die bestehenden Schutzmaßnahmen abgeschwächt.

Die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Antrag und Ausführung wurde vollständig aufgehoben, sodass die Prüfung des Antrags und der assistierte Selbstmord am selben Tag durchgeführt werden können. Die Bestimmung, dass der Patient ein letztes Mal zustimmen muss, bevor der assistierte Suizid durchgeführt wird, ist gefallen. Der assistierte Selbstmord ist nun auch für Menschen möglich, deren Tod nicht „vorhersehbar“ ist, die aber ein körperliches Leiden für unerträglich halten. Das kann auch eine Behinderung sein.

Der Senat von Kanada hat beschlossen, dass psychische Erkrankungen ebenfalls ein Kriterium für die Zulassung zum assistierten Suizid sein sollen, ohne dass weitere Schutzmaßnahmen für diese Patienten eingeführt werden. Diese Bestimmung wird erst 2027 in Kraft treten.

 

 


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