23. August 2024 in Aktuelles
Polnische Bischofskonferenz fordert Prüfung des umstrittenen Rechtsstatus des Dekrets des Bildungsministers – Ist das Dekret überhaupt mit dem Konkordat vereinbar?
Warschau (kath.net/pl) Das Präsidium der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) hat eine Petition an den Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs weitergeleitet, in der es einen Antrag an das Verfassungsgericht zur Prüfung der Vereinbarkeit der Art und Weise der Veröffentlichung des Dekrets des Bildungsministers vom 26. Juli 2024 zur Änderung des Dekrets über die Bedingungen und Art und Weise der Organisation des Religionsunterrichts in öffentlichen Kindergärten und Schulen mit Artikel 12(2) des Gesetzes vom 7. September 1991 über das Bildungssystem fordert. Unter anderem fordern die Bischöfe die Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem am 28. Juli 1993 in Warschau unterzeichneten Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Polen. Außerdem wurde eine ähnliche Petition von den dem Polnischen Ökumenischen Rat angeschlossen Kirchen eingereicht. Das gab die Polnische Bischofskonferenz am 22.8.2024 in einer Pressekonferenz bekannt.
Pater Leszek Gęsiak SJ, der Pressesprecher der Polnischen Bischofskonferenz, erläuterte, dass das Präsidium der Polnischen Bischofskonferenz die Einreichung der Petition beschlossen hat, weil es davon überzeugt ist, dass es in diesem Fall um ein wichtiges öffentliches Interesse geht, d. h. um Werte wie die Korrektheit der Gesetzgebung, den Schutz der Arbeit [der Religionslehrer], das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine ihrem Alter und ihrer Entwicklung angemessene Erziehung und Betreuung.
Foto aus der gestrigen Pressekonferenz: Pater Leszek Gęsiak SJ, der Pressesprecher der Polnischen Bischofskonferenz, und der Direktor des Polnischen Ökumenischen Rates, Pfarrer Grzegorz Giemza (c) KEP
© 2024 www.kath.net