27. August 2024 in Deutschland
Er plädierte er dafür, „dass wir insbesondere jungen und gewaltbereiten Anhängern des Islam strafrechtlich konsequenter begegnen, als das in den letzten Jahren der Fall war“
Regensburg (kath.net/Katholische SonntagsZeitung für das Bistum Regensburg) Albert Schmid, der frühere Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BaMF), hat angesichts des tödlichen Messeranschlags von Solingen ein härteres Vorgehen gegen islamistische Straftäter und Gefährder gefordert. Im Interview mit der „Katholischen Sonntagszeitung für das Bistum Regensburg“ (Ausgabe dieser Woche) plädierte er dafür, „dass wir insbesondere jungen und gewaltbereiten Anhängern des Islam strafrechtlich konsequenter begegnen, als das in den letzten Jahren der Fall war“. Darüber hinaus forderte er: „Wir müssen zudem der politischen Hetze in Moscheen, die sich häufig hinter der Pflege der eigenen Sprache unter Ausweichen der deutschen Sprache verbirgt, entgegentreten.“
Schmid, der das BaMF von 2000 bis 2010 leitete, sprach sich grundsätzlich für Migration aus: „Migration ist eine conditio humana, sie gehört zum Menschsein.“ Allerdings dürfe Migration niemanden überfordern, sonst verkehre sich Aufnahmebereitschaft schnell ins Gegenteil: „Wir müssen Migration steuern. Wir müssen mit Migration dann aber auch lernen umzugehen.“ Das bedeute, so Schmid: „Wir verlangen eine Integration, die auch vom Islam beispielsweise den Respekt vor den Werten des Grundgesetzes einschließt. Die billigen Formulierungen, wonach der Islam zu Deutschland gehört oder nicht gehört, helfen nicht weiter.“
Der frühere BaMF-Chef, der von 2009 bis 2017 auch Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern war, forderte mit Nachdruck, „von den Islamgläubigen die Einhaltung der Werte des Grundgesetzes zu verlangen“. Die Wertentscheidung des Grundgesetzes sei von jedem, der in Deutschland lebe, zu beachten. Bei der Migration gehe es letztlich immer darum, „einen vernünftigen Ausgleich zu finden zwischen christlich geforderter Nächstenliebe und recht verstandener Selbstliebe“.
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