27. September 2024 in Weltkirche
Es gab offenbar schweren Machtmissbrauch - Franziskus ordnet nun weitere Ausschlüsse aus der Gemeinschaft an - Irritierte Reaktion der US-Erzdiözese Denver
Vatikanstadt/Lima (kath.net/KAP/red) Der Vatikan hat erneut kirchenrechtliche Schritte gegen die katholische Gruppierung "Sodalitium Christianae Vitae" (SCV) verfügt. Dies geht aus einer Mitteilung des Papstbotschafters in Lima hervor, die von der Peruanischen Bischofskonferenz im Netz veröffentlicht wurde. Demnach ordnete Papst Franziskus an, dass zehn frühere Mitglieder aus der Gemeinschaft des SCV ausgeschlossen werden. Vorausgegangen war eine kirchenrechtliche Untersuchung im Juli und August 2023 unter Leitung des päpstlichen Sonderermittlers, Erzbischof Charles Scicluna.
Die Ausschluss-Entscheidung hat der Papst laut der Mitteilung bereits am Mittwoch (25. September) schriftlich verfügt. Das Dekret sei "in forma specifica" unterzeichnet. Das bedeutet, es kann nicht abgewandelt werden.
Betroffen von dem Dekret sind unter anderem der bereits auf Druck des Papstes zurückgetretene frühere Erzbischof von Piura, Jose Antonio Eguren, der frühere Generalobere der Gemeinschaft, Eduardo Antonio Regal, und mehrere ehemalige Regionalverantwortliche und Ausbilder. Vor einem Monat hatte der Vatikan bereits den Gründer des SCV, Luis Fernando Figari, nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs offiziell aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Auch langjähriger ACI-Prensa-Chef betroffen
Auch der Journalist Alejandro Bermudez (63), Mitbegründer und langjähriger Chef des konservativen lateinamerikanischen Nachrichtendienstes ACI Prensa, wird in dem Dekret als Ausgeschlossener genannt. Ihm wird "Missbrauch in der Ausübung des journalistischen Verkündigungsauftrags" vorgeworfen.
Weitere Vorwürfe gegen ausgeschlossene Mitglieder lauten: "Körperliche Misshandlung einschließlich sadistischer Gewalt", "sektenartige Methoden, um den freien Willen der Untergeordneten zu brechen", "geistlicher Missbrauch", "Vertuschung von Vergehen" sowie "missbräuchlicher Umgang mit kirchlichen Gütern." Vorwürfe sexuellen Missbrauchs enthält das Register der Anschuldigungen nicht.
Unklar ist, welche kirchenrechtliche Bedeutung der Ausschluss der nun Abgestraften aus der einst einflussreichen kirchlichen Gruppierung hat. Zum einen sind einige der genannten Vorwürfe keine Straftatbestände nach dem Kirchenrecht. Zum anderen kann der Papst nur Bischöfe und Priester nach erwiesenen Straftaten aus dem Klerikerstand entfernen. Gegen Nichtgeweihte sieht das Kirchenrecht keine dauerhaften Strafen vor; eine Exkommunikation kann zwar in Einzelfällen ausgesprochen werden, der Papst muss sie aber bei Reue und Umkehr der bestraften Person wieder zurücknehmen.
kath.net dokumentiert die Erklärung der Erzdiözese Denver zu den Ausschlüssen von Sodalitium Christianae Vitae in voller Länge in eigener Übersetzung (siehe auch: Link zum Original):
Die Erzdiözese Denver ist schockiert und traurig über die Nachricht von den Ausschlüssen von Mitgliedern der Sodalitium Christianae Vitae, die auf jahrzehntealten Anschuldigungen in Südamerika beruhen. Während die Erzdiözese aktiv daran arbeitet, das volle Ausmaß der Ermittlungen des Vatikans zu verstehen, können wir keine Einzelheiten kommentieren. Diese Nachricht steht im Widerspruch zu unserer langjährigen Erfahrung mit den Männern, die in der Erzdiözese Denver gedient haben.
Unter den hier lebenden Namen hat Pater Daniel Cardó 17 Jahre lang ehrenhaft und treu in Colorado gedient. Während seiner Zeit hier wurde Pater Cardó nicht ein einziges Mal disziplinarisch belangt. Er wird von seinen Gemeindemitgliedern geliebt und in der Gemeinde hoch geachtet. Die einst sterbende Pfarrgemeinde Holy Name in Sheridan blüht jetzt dank seiner Hingabe an den Herrn und diejenigen, denen er dient, auf.
Ebenso haben Eduardo Regal und Alejandro Bermúdez der Erzdiözese Denver treu und mit Auszeichnung gedient, und die Urteile gegen sie sind, gelinde gesagt, zutiefst enttäuschend.
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