Italien verbietet Leihmutterschaft im Ausland

18. Oktober 2024 in Aktuelles


Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auch für Italiener, die Leihmutterschafts-Dienste in anderen Ländern in Anspruch nehmen


Rom (kath.net/KAP) Ein neues Strafgesetz verbietet es italienischen Paaren, im Ausland eine Leihmutter für das Austragen eines Kindes zu bezahlen. Das Gesetz war am Mittwochabend vom italienischen Senat mit großer Mehrheit beschlossen worden; die Abgeordnetenkammer hatte der Vorlage bereits im Juli 2023 zugestimmt. In Italien ist die kommerzielle Leihmutterschaft seit 2004 gesetzlich verboten. Nach dem neuen Zusatz wird jeder, der den Handel mit Embryonen oder die kommerzielle Leihmutterschaft nutzt oder fördert, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren, zuzüglich einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro belegt. Dies gilt auch für Italiener, die dies im Ausland tun.

Die Reaktionen auf das neue Gesetz fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Die Lebensschutz-Organisation "Pro Vita" erklärte, mit dem Gesetz ende die Komplizenschaft Italiens mit einer Praxis, die den Körper von Frauen als "Brutkasten" ausnütze, um Kinder zu produzieren, die wie eine Ware behandelt würden.

Der Präsident der katholischen Ärzteschaft Italiens, Filippo Maria Boscia, forderte am Donnerstag, dass Leihmutterschaft nicht nur in Italien, sondern weltweit verboten werde, da sie die Würde von Frauen und Kindern verletze und das Muttersein sowie den Prozess der Geburt zu einem "geschäftlichen Vertrag" degradiere. Die psychischen und emotionalen Auswirkungen auf das Kind, das von seiner biologischen Mutter getrennt wird, seien enorm. "Es entsteht ein Trauma, weil das Kind während der Schwangerschaft eine enge Bindung zur biologischen Mutter aufbaut", so Boscia.

Sprecher der linken Oppostionsparteien sprachen hingegen von einem "schwarzen Tag" für gleichgeschlechtliche Paare, die sich Kinder wünschten.

Laut italienischen Medienberichten nehmen derzeit etwa 250 Paare pro Jahr die Dienste von Leihmüttern im Ausland gegen Bezahlung in Anspruch, 90 Prozent von ihnen sind heterosexuelle Paare. Der Preis für das Austragen eines Kindes durch eine Frau im Ausland liegt demnach zwischen 50.000 und 200.000 Euro.

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