10. November 2024 in Deutschland
Trotz des milden Strafmaßes durch das Berliner Landgericht könnte es eine Grundsatzentscheidung sein: Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist
Berlin (kath.net) Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to the Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist. Das berichtet die „Berliner Morgenpost“ unter Bezug auf das Urteil am Freitag. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass sich die Hamas „diesen Spruch zu eigen gemacht“ habe und er inzwischen ein Symbol und Kennzeichen dieser Terrororganisation sei. Der Spruch fordere die Auslöschung des Staates Israel. Nach Darstellung der „Berliner Morgenpost“ habe die Richterin damit auch entschieden, dass der Ausspruch auch dann strafbar sei, wenn er ohne Hamas-Symbolik auf propalästinensischen Demonstrationen benutzt werde.
Die „Berliner Morgenpost“ stuft das Strafmaß für die Influenserin Benora A. L. allerdings als „gering“ ein. Sie muss eine Strafe von 1.300 Euro bezahlen wegen Verbreiten von Propagandamitteln sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Nach Darstellung der „Bild“ werden außerdem ein Samsung-Galaxy und ein iPhone als Tatmittel eingezogen. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.
Die Bildzeitung berichtet außerdem, die Angeklagte „Iranerin“ sei, Grafik-Designerin gelernt habe und Bürgergeld empfange.
Der israelische Außenminister Gideon Saar hat dieses Urteil begrüßt, berichtet die „Jüdische Allgemeine“: „Der neue Antisemitismus, der auf der Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates beruht, muss entwurzelt werden!“
"From the River..." Die umstrittene Parole hat am Freitag erstmals zu einem Schuldspruch wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen geführt. https://t.co/7T1flJT0Lr
— Jüdische Allgemeine (@JuedischeOnline) November 9, 2024
© 2024 www.kath.net